Bei Beweisauskunft, Gerichtsbeschluss oder Durchsuchungsbefehl

Diese Daten liefert Microsoft an Strafverfolgungsbehörden

1. März 2010, 12:10 Uhr | Werner Veith
Beispiel für einen Auszug aus dem Log eines Windows-Live-ID-Kontos (»Passport«): Wann hat sich ein Nutzer wo mit seiner Live-ID angemeldet

Auf »www.cryptome.org« kann es jeder nachlesen: Diese Daten zu Nutzern ihrer Online-Services liefert Microsoft auf Anfrage an Strafverfolgungsbehörden. Auf Betreiben von Microsoft war die Website für kurze Zeit offline.

Am vergangenen Donnerstag hat Microsoft aufgegeben: Sie zog ihre Beschwerde wegen einer DMCA-Verletzung (Digital-Millennium-Copyright-Act) wieder zurück. Dabei ging es um die Website »www.cryptome.org«. Diese hat ein White-Paper des Unternehmens für die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden online gestellt: »Microsoft Online Services - Global Criminal Compliance Handbook«. Darin erklärt Microsoft, welche Online-Services es gibt und welche Daten die Strafverfolgungsbehörden über Nutzer bekommen können. Außerdem enthält es Hinweise, wie die Daten zu interpretieren sind.

Um diese Online-Services geht es in dem White-Paper: E-Mails-Services, Authentication-Service Windows-Live-ID, Instant-Messaging mit Windows-Live-Messenger oder Social-Networking-Dienste mit Windows-Live-Spaces sowie MSN-Gruppen. Außerdem gehören dazu Windows-Live-Admin-Center sowie Office-Live-Small-Business. Bei Online-File-Storage sind es Office-Live-Workspace und Windows-Live-SkyDrive. Auch die Spieler gehören dazu: Xbox-Live.

Bei den E-Mail-Services kommen die Behörden auch an die E-Mails, die die Nutzer online gespeichert haben. Mit Windows-Live-ID (Passport) gibt es eine Übersicht, wann sich der Nutzer bei welchem Service mit welcher IP-Adresse angemeldet hat. Hier speichert Microsoft die letzten zehn verschiedenen Websites, auf die ein Nutzer zugegriffen hat.


  1. Diese Daten liefert Microsoft an Strafverfolgungsbehörden
  2. Vorrausetzungen für die Herausgabe von Daten

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