Bei Beweisauskunft, Gerichtsbeschluss oder Durchsuchungsbefehl

Diese Daten liefert Microsoft an Strafverfolgungsbehörden

1. März 2010, 12:10 Uhr | Werner Veith

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Vorrausetzungen für die Herausgabe von Daten

Weiter haben die Behörden Zugang zu Transaktionslogs. Darin speichert Microsoft bei Windows-Live-Spaces etwa, wer welche Daten zu welchem Datum und Zeit unter welcher IP-Adresse hochgeladen hat. Veröffentlicht jemand einen Kommentar in einem Blog wird auch das erfasst, unter anderem mit Nickname und IP-Adresse. Diese Logdaten bewahrt Microsoft 90 Tage lang auf.

Bei Xbox-Live sammelt Microsoft auch einige Daten: Dazu gehören Geburtstag, Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefon. Auch Kreditinformationen sind dabei: Kartennummer, Type der Karte und Ablaufdatum.

Das White-Paper schließt mit der Auflistung, unter welchen Umständen bestimmte Daten an die Behörden herausgegeben werden. Je nachdem, um welche Daten es geht, muss eine Verpflichtung zur Beweisauskunft (Subpoena), ein Gerichtsbeschluss (Court-Order) oder ein Durchsuchungsbefehl (Search-Warrant) vorliegen.

Außerdem können Behörden Microsoft beauftragen, Informationen für 90 Tage aufzubewahren, IP-Adressen und Logs eingeschlossen. Eine zweifache Verlängerung ist möglich.


  1. Diese Daten liefert Microsoft an Strafverfolgungsbehörden
  2. Vorrausetzungen für die Herausgabe von Daten

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