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Aufbau und Nutzung der ­Vertragsmuster

Autor:Markus Bereszewski • 17.12.2007 • ca. 1:15 Min

Inhalt
  1. Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen
  2. Was sind EVB-IT?
  3. Aufbau und Nutzung der ­Vertragsmuster

BVB und EVB-IT bestehen aus einem Vertragsformular (Vertrag, Vertragsdeckblatt), seinen Anlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Vertrag wird das konkrete Rechtsgeschäft festgelegt. Hier werden nachrangig zunächst die für diesen Vertragstyp geltenden EVB-IT- oder BVB-AGB und dann die VOL/B einbezogen. Das Vertragsformular ist somit der Rahmen aller vertragswesentlichen Unterlagen. Es ist auf der letzten Seite von Auftraggeber und Auftragnehmer zu unterschreiben. Auch die Anlagen sollten unterschrieben werden. Das vom Auftraggeber vorausgefüllte Vertragsmuster wird in den Verdingungsunterlagen mitversandt. Der Bieter wird dabei aufgefordert, das Vertragsdokument zu vervollständigen. Beim Ausfüllen des Vertragsformulars ist Vorsicht geboten und der Bieter tut gut daran, äußerst sorgfältig vorzugehen. Er sollte die von ihm angebotenen Leistungen und die Preise an den dort vorgesehenen Stellen eintragen und es vermeiden, Änderungen an den Vorgaben des Auftraggebers vorzunehmen. Denn dies führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Anwendung der Vertragsmuster Nach Veröffentlichung des neuen EVB-IT-Systemvertrags finden immer noch fünf BVB- und jetzt zusätzlich sieben EVB-IT-Vertragstypen Anwendung. Es wird daher für den Beschaffer nicht einfacher zu entscheiden, welchen Vertragstyp er den Verdingungsunterlagen zu Grunde legen soll. Wählt er einen Vertragstyp aus, der das tatsächliche Rechtsgeschäft nicht abdeckt, sind die einbezogenen AGB unwirksam, da sie wesentlich vom gesetzlichen Leitbild für diesen Vertragstyp abweichen. Mit einer Verwendung der BVB und EVB-IT »gegen den Strich« gehen Auftraggeber und Auftragnehmer große Risiken ein. Sie können schon alleine durch die Wahl des Vertragstyps einen unwirksamen Vertrag erstellen. Für die rechtliche Beurteilung eines Vertrages ist es nämlich im Streitfall unerheblich, welche Vertragsbezeichnung gewählt wurde. Es ist daher entscheidend, den richtigen Vertragstyp aus der Angebotspalette der EVB-IT und BVB zu wählen. Eine Entscheidungshilfe zur Wahl des richtigen Vertragstyp findet sich unter www.kbst.bund.de und www.it-recht-kanzlei.de.

Elisabeth Keller-Stoltenhoff, Rechtsanwältin, ist Gründerin der IT-Recht-Kanzlei, München