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Was sind EVB-IT?

Autor:Markus Bereszewski • 17.12.2007 • ca. 2:00 Min

Zwischenzeitlich sind die BVB technisch und rechtlich überholt. Der Grund hierfür ist einerseits in der sich schnell wandelnden Technik und deren Einzug in jedes Büro zu suchen. Andererseits in der seit 1972 auch durch die EU stark veränderten Rechtslage bezüglich der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einzelne Klauseln der BVB sind bereits durch die Rechtsprechung für nichtig erklärt worden. Es gilt als unstrittig, dass alle wesentlichen BVB-Klauseln, also die über Haftung, Verzug, Mängelhaftung (Gewährleistung) und Vertragsstrafe nach den inzwischen geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Teilen als unwirksam anzusehen sind. Daher startete der KoopA bereits Ende der 80er Jahre ein Projekt zur Erarbeitung neuer Vertragstypen. Ziel war es, die BVB nach und nach vollständig durch ein neues Regelwerk zu ersetzen. Dies war ein recht ehrgeiziges Unternehmen, wie der Projektverlauf deutlich zeigte. Auf Grund einer Änderung der Begrifflichkeiten des § 9 VOL/A Abs. 3 Nr. 2 wurden die neuen Vertragsbedingungen nicht mehr »Besondere Vertragsbedingungen« (BVB) genannt, sondern »Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen« (EVB-IT), welche die Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand um die Regeln des IT-Einkaufs ergänzen sollen. Bis März 2004 wurden folgende EVB-IT-Vertragstypen einvernehmlich mit den Vertretern der Industrieverbände veröffentlicht:
– EVB-IT Dienstleistung (Beratung, Schulung, Unterstützung),
– EVB-IT Überlassung Typ A (Überlassung von Standardsoftware auf Dauer),
– EVB-IT Überlassung Typ B (Überlassung von Standardsoftware auf Zeit),
– EVB-IT Kauf (Kauf von Hardware),
– EVB-IT Instandhaltung (Instandhaltung von Hardware),
– EVB-IT Pflege Typ-S ( Pflege von Standardsoftware).
Ab August 2007:
– EVB-IT System (Erstellung eines IT-Systems).

Der neue EVB-IT Systemvertrag Ab 2004 kam es hinsichtlich der EVB-IT-Weiterentwicklung zum Stillstand bei den Verhandlungen der Industrieverbände und der öffentlichen Hand. Grund: Die Akzeptanz der EVB-IT bei vielen Beschaffern sank. Es häuften sich Klagen, dass die EVB-IT, insbesondere deren Haftungskonzept, die Interessen der öffentliche Hand nicht ausreichend berücksichtigten. Die Verhandlungsparteien konnten sich zunächst nicht auf ein neues Haftungskonzept einigen. Das oben genannte Ziel, sämtliche BVB-Verträge im Konsens durch EVB-IT-Verträge zu ersetzen, musste daher zunächst aufgegeben werden. Um Zeitverlust zu vermeiden, wurde der neue EVB-IT-Systemvertrag zunächst ohne Mitwirkung der Wirtschaftsdelegation entwickelt. Erst ab Januar 2006, als eine Einigung auf ein neues Haftungskonzept für den EVB-IT Systemvertrag zustande gekommen war, kam es wieder zu Verhandlungen. Allerdings stellten sich diese als überaus mühselig dar, weil sich die Positionen der Verhandlungspartner erheblich unterschieden. Es bedurfte etlicher Kompromisse auf beiden Seiten, um zu einer in wesentlichen Teilen abgestimmten Fassung zu kommen. Allerdings konnten die Parteien bei wenigen, jedoch grundsätzlichen Fragen keine Einigung erzielen. Daher sah sich die öffentliche Hand wegen der immensen Nachfrage zu diesem Vertragstyp dazu veranlasst, den Vertrag ohne die Zustimmung der Wirtschaftverbände am 24. August 2007 zu veröffentlichen. Der jetzt veröffentlichte Vertrag ist für Bundesbehörden verbindlich.