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Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen

Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen Der Einkauf von IT-Produkten seitens der öffentlichen Hand ist nicht nur aus technischen sondern auch aus rechtlichen Gründen sehr ­anspruchsvoll. Die rechtliche Herausforderung liegt darin, dass die Grundsätze der bestehenden Rechtsordnung ständig an die sich neu entwickelnde IT-Technologie angepasst werden müssen.

Autor:Markus Bereszewski • 17.12.2007 • ca. 0:40 Min

Inhalt
  1. Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen
  2. Was sind EVB-IT?
  3. Aufbau und Nutzung der ­Vertragsmuster

Beim Einkauf von IT-Produkten setzt die öffentliche Hand in der Bundesrepublik Deutschland schon seit über 30 Jahren Musterbedingungen ein, welche die »Allgemeinen Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand« (VOL/B) um die Regeln des IT-Einkaufs ergänzen. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um die sogenannten »Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte« (BVB) sowie die »Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen« (EVB-IT). Sie stehen zum Download unter www.kbst.bund.de.

Was sind BVB? Die BVB umfassen sieben unterschiedliche Vertragsbedingungen. Gemeinsam entwickelt worden sind sie in der Zeit von Anfang der 70er bis Ende der 80er Jahre von dem Kooperationsausschuss »Automatisierte Datenverarbeitung Bund/­Länder/­Kommunaler Bereich« (KoopA) und den Industrieverbänden. Die BVB stellten zunächst ein einheitliches Regelwerk für die Beschaffung von IT-Produkten dar und legten die Rechte und Pflichten von Auftragnehmer und Auftraggeber eindeutig fest. Auf der Grundlage der BVB wickelten nicht nur Bund, Länder und Kommunen den Einkauf von Produkten der Informationstechnologie ab, sondern ebenso Teile der Wirtschaft.