Es geht um viel: Vorsicht beim Formulieren einer Unterlassungserklärung
Wer eine Abmahnung erhält, muss bei der Reaktion vorsichtig sein. Denn: Bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung ist in besonderem Maße auf die Wortwahl zu achten, um im Streitfall nicht an der Auslegung des Unterlassungsvertrages zu scheitern.

- Es geht um viel: Vorsicht beim Formulieren einer Unterlassungserklärung
- Zum Sachverhalt
- Die Entscheidung
- Das Fazit
Wird ein – echter oder vermeintlicher – wettbewerbsrechtlicher Verstoß festgestellt, ist die Abmahnung ein weit verbreitetes Mittel, um den Mitbewerber in die Schranken zu weisen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern.
Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch kann dadurch befriedigt werden, dass der Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und die vermutete Wiederholungsgefahr so beseitigt wird. Dabei ist es für beide Parteien von Bedeutung welche Handlung genau von der Unterlassungserklärung umfasst sein soll. Ist der Unterlassungsschuldner eher an einer engen Fassung der zu unterlassenden Handlung interessiert, so dürfte dem Unterlassungsgläubiger an einer möglichst weiten Formulierung gelegen sein.
Zu dieser Thematik sind in letzter Zeit zwei interessante Entscheidungen ergangen, die wir auf den folgenden Seiten darstellen.