Zitco erwirkt einstweilige Verfügung gegen ZPÜ

Etappensieg für B-Brands im Streit um Urheber-Abgabe

22. Februar 2010, 10:05 Uhr | Joachim Gartz

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Händler sollten nur bei seriösen Quellen einkaufen

Für den Channel wichtig ist, dass die von der ZPÜ geforderten Tarife in beiden Fällen noch nicht rechtsverbindlich sind. Hersteller und Importeure sollten jedoch unbedingt die für den Fall der Fälle erforderlichen Rücklagen bilden, da im Moment nur noch über die Höhe der grundsätzlich unausweichlichen Abgaben gestritten wird. Händler sollten zudem jederzeit nachweisen können, dass sie ihre Ware ausschließlich bei offiziellen Distributoren eingekauft haben: »Wir raten unseren Kunden, Produkte mit strittigen Abgaben ausschließlich von seriösen Quellen in Deutschland zu beziehen, um dadurch eine Inanspruchnahme durch die ZPÜ als Drittschuldner zu vermeiden«, so Christian Burlein, Senior Manager Product Compliance bei Ingram Micro, gegenüber Computer Reselller News.


  1. Etappensieg für B-Brands im Streit um Urheber-Abgabe
  2. ZPÜ muss Nutzungsstudie abwarten
  3. Händler sollten nur bei seriösen Quellen einkaufen

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