Für den Channel wichtig ist, dass die von der ZPÜ geforderten Tarife in beiden Fällen noch nicht rechtsverbindlich sind. Hersteller und Importeure sollten jedoch unbedingt die für den Fall der Fälle erforderlichen Rücklagen bilden, da im Moment nur noch über die Höhe der grundsätzlich unausweichlichen Abgaben gestritten wird. Händler sollten zudem jederzeit nachweisen können, dass sie ihre Ware ausschließlich bei offiziellen Distributoren eingekauft haben: »Wir raten unseren Kunden, Produkte mit strittigen Abgaben ausschließlich von seriösen Quellen in Deutschland zu beziehen, um dadurch eine Inanspruchnahme durch die ZPÜ als Drittschuldner zu vermeiden«, so Christian Burlein, Senior Manager Product Compliance bei Ingram Micro, gegenüber Computer Reselller News.