Zum Inhalt springen

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Herausforderung für die IT

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Herausforderung für die IT Für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind grenz­überschreitende IT-Systeme notwendig – eine gewaltige ­Herausforderung für die existierenden E-Government-Projekte.

Autor:Redaktion connect-professional • 13.3.2008 • ca. 1:20 Min

Inhalt
  1. EU-Dienstleistungsrichtlinie: Herausforderung für die IT
  2. Medienbrüche müssen ­verschwinden
  3. Neue Geschäftsprozesse nötig

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union trat Ende Dezember 2006 die EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) in Kraft. Sie soll die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern fördern und den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes regeln. Angestrebt wird, sie bis Ende 2009 in allen Mitgliedstaaten der EU verbindlich umzusetzen. Bis dahin, so ist es vorgeschrieben, müssen bürokratische Hindernisse, die den freien Dienstleistungsverkehr erschweren, abgebaut werden. Sie liegen vor allem in der Komplexität, Langwierigkeit und mangelnden Rechtssicherheit der Verwaltungsverfahren. Auch die zur Umsetzung nötige IT-Infrastruktur ist partiell noch nicht vorhanden. Die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen ist deshalb zentrales Thema der EU-DLR. So sollen die Verfahren für die Aufnahme und die Ausübung einer Dienstleistung vereinfacht werden. Vor diesem Hintergrund überträgt die EU-DLR den Mitgliedstaaten eine Reihe von Koordinations- und Organisationsaufträgen: Innerhalb von drei Jahren muss ein flächendeckendes Netzwerk von sogenannten »Einheitlichen Ansprechpartnern« (EAP) geschaffen werden. Sie bilden die zentralen Kontaktstellen für alle Dienstleister, die einen Service in einem Land der EU anbieten möchten.

Elektronische Abwicklung in der ganzen EU Weiter müssen die Mitgliedstaaten in diesem Zeitrahmen dafür sorgen, dass alle Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme oder Ausübung ­einer Dienstleistungstätigkeit aus der Ferne elektronisch abgewickelt werden können. Gleichzeitig sollen alle zuständigen Behörden innerhalb der EU IT-gestützt und grenzüberschreitend miteinander kommunizieren können. Auf dem Weg dahin gibt es noch viele ungeklärte Fragen. Vor ­allem ist noch unklar, wo die EAPs angesiedelt werden sollen. Denkbar sind dafür sowohl die Industrie- und Handelskammern als auch die Verwaltung. Grundsätzlich haben die ­ge­nannten Anforderungen in jedem Fall weitreichende Folgen. Denn um die EU-DLR umzusetzen, muss sich die Struktur des Verwaltungshandelns an Prozessen statt an Aufgaben orientieren. Außerdem muss sich auch die technische Sichtweise deutlich verändern. Bislang fehlen in der Bundesrepublik sowohl ebenenübergreifende E-Government-Infrastrukturen als auch Standards und Schnittstellen, mit deren Hilfe die Akteure verwaltungs- und hierarchieübergreifend zusammenarbeiten könnten.