Massive Änderungen im Umsatzsteuerrecht

EU-Umsatzsteuerreform: Das ändert sich für Online-Händler

29. Juni 2021, 8:10 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

Betroffen sind alle Online-Händler, die Waren und/oder Dienstleistungen nicht nur innerhalb ihres eigenen Sitzlandes an Verbraucher verkaufen, sondern auch Nicht-Unternehmer in anderen EU-Staaten beliefern. Hierbei ist es grundsätzlich irrelevant, ob der betreffende Händler Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig ist.

 

Was gilt auf Handelsplattformen?

Die oben aufgestellten Grundsätze gelten grundsätzlich auch für Verkäufe auf Handelsplattformen. Es werden aber zwei Ausnahmetatbestände eingeführt, bei denen Handelsplattformen und Online-Marktplätze so behandelt werden, als hätten sie die Gegenstände selbst geliefert, und die (ausländische) Umsatzsteuer selbst schulden.

Der erste Ausnahmetatbestand erfasst Lieferungen von Waren eines nicht in der EU ansässigen Online-Händlers, der Waren aus der EU innerhalb der EU versendet (etwa ein Online-Händler aus China, der aus einem französischen Warenlager nach Deutschland liefert.)

Der zweite Ausnahmetatbestand erfasst Warensendungen von Unternehmen außerhalb der EU in die EU mit einem Sachwert bis zu 150 Euro.


  1. EU-Umsatzsteuerreform: Das ändert sich für Online-Händler
  2. Das ändert sich zum 01. Juli 2021
  3. Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Mehrwertsteuer-Regelungen
  4. Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
  5. Weitreichende bürokratische Folgen für Online-Händler
  6. Gibt es für Online-Händler ein vereinfachtes Abführsystem?

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