Massive Änderungen im Umsatzsteuerrecht

EU-Umsatzsteuerreform: Das ändert sich für Online-Händler

29. Juni 2021, 8:10 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Weitreichende bürokratische Folgen für Online-Händler

Die Umsatzsteuerpflicht im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat für grenzüberschreitende Lieferungen bei Überschreiten der 10.000-Euro-Schwelle hat für Online-Händler weitreichende verfahrensrechtliche und bürokratische Folgen.

Die Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern hat grundsätzlich zur Folge, dass sich der Online-Händler in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und eine entsprechende nationale Umsatzsteuer-ID beantragen müsste.

Auch müsste der Online-Händler in jedem Zielland einen sogenannten Fiskalvertreter benennen, der die dortigen Umsatzsteuerpflichten und die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen übernimmt.


  1. EU-Umsatzsteuerreform: Das ändert sich für Online-Händler
  2. Das ändert sich zum 01. Juli 2021
  3. Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Mehrwertsteuer-Regelungen
  4. Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
  5. Weitreichende bürokratische Folgen für Online-Händler
  6. Gibt es für Online-Händler ein vereinfachtes Abführsystem?

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