Impressum nicht vergessen

Facebook-Seiten drohen Abmahnungen

8. November 2011, 14:46 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Facebook ist nicht auf ein Impressum vorbereitet

»Wer eine kommerziell ausgerichtete Facebook-Seite betreibt, sollte bestrebt sein, unnötigen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen. Aus diesem Grund müssen alle nach dem Telemediengesetz benötigten Informationen als Impressum in die Profil-Seite bei Facebook hineingeschrieben werden. Ein großes Problem ist, dass Facebook selbst auf die Präsentation eines Impressums nicht vorbereitet ist. Hier muss der Betreiber mit Einfallsreichtum vorgehen, um das Impressum trotzdem zu verankern. Wichtig ist, dass keine Information fehlt – etwa der vollständige Name des Betreibers oder die Gesellschaftsform«, so Solmecke. »Abmahnfähig sind übrigens auch fehlerhafte oder veralterte Angaben in einem Impressum. Wer demnach seine Anschrift, die Gesellschaftsform oder eine andere Zeile im Impressum ändert, muss sicherstellen, dass diese Infos auch überall in den Impressumsangaben der sozialen Netzwerke auf den neuesten Stand gebracht werden.«

Der Autor, RA Christian Solmecke, ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke www.wbs-law.de


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