Die Abwehrmöglichkeiten gegen das Ausspähen durch Drohnen sind allerdings begrenzt. Zuallererst sollten sämtliche Funkverbindungen innerhalb eines Unternehmens gesichert werden, besonders durch konsequentes Verschlüsseln. Aktive Gegenmaßnahmen wie das Stören von Frequenzen, das sogenannte Jamming, sind aber nicht erlaubt, genauso wenig das Abschießen der Drohne. Rechtlich auf der sicheren Seite sind Unternehmen aber mit speziellen Erkennungssystemen. Wird beispielsweise durch die Analyse der Funkkommunikation eine Drohne erkannt, können die Jalousien heruntergelassen werden. Werden Fenster vorbeugend verspiegelt, ist es nicht mehr möglich, Bildschirme abzufotografieren. Zudem sollten Tastenfelder für PIN-Eingabegeräte so angebracht werden, dass sie nicht von oben ausspioniert werden können.
Die wichtigste Maßnahme betrifft aber die Mitarbeiter: Sie müssen verstehen, dass ein Angriff nicht nur über das Internet droht, sondern auch aus der Luft. Unternehmen sollten das entsprechende Risikobewusstsein schaffen und die Gefahr durch Drohnen in ihrer Sicherheitsstrategie berücksichtigen.
Christian Koch ist Senior Manager GRC & IoT/OT bei NTT Security