Wegen einer eigenwilligen Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen »Button-Lösung« warnt der Händlerbund Management AG Händler davor, ihre Waren über den Amazon-Marketplace anzubieten. Es bestehen tatsächlich Risiken, die jeder Fachhändler kennen sollte.
Ende August diesen Jahres hat die in Leipzig beheimatete Händlerbund Management AG die Onlinebranche mit einer drastischen Warnmeldung in Aufruhr versetzt: Ein rechtssicheres Handeln sei derzeit auf der Onlineplattform Amazon nicht möglich. Jeder Händler, der dort seine Ware anbiete, sei ab sofort abmahngefährdet. Zudem fange die gesetzliche Widerrufsfrist nicht zu laufen an, sodass sich private Käufer auch noch Monate später wieder vom Kaufvertrag lösen könnten. Der Händlerbund rät angesichts der rechtlichen Unsicherheiten ohne Einschränkung vor einem Handeln auf dem Amazon-Marketplace ab.
Sollte die Warnung berechtigt sein, wären die Konsequenzen für Reseller drastisch, handelt es sich bei Amazon doch nach wie vor um die in der Branche am weitesten verbreitete Plattform. Alleine im Bereich Computer und Zubehör finden sich hier weit über 2 Millionen Angebote. Anlass für die Warnung des Händlerbundes war insbesondere das Ende der Umsetzungsfrist für die sogenannte »Button-Lösung« zum 01.08.2012. Seit diesem Stichtag gilt der neue § 312g BGB, der Onlinehändler zum einen weitergehende Informationspflichten auferlegt und zum anderen zu mehr Transparenz im Bestellvorgang zwingt.
Wird der Onlinekauf – wie gemeinhin üblich – durch Anklicken eines Bestellbuttons abgeschlossen, muss nun explizit angegeben werden, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Das Gesetz sieht hierbei die Buttonbeschriftung »zahlungspflichtig bestellen« oder vergleichbare Formulierungen vor. Mit der Buttonbezeichnung »jetzt kaufen« findet sich auch bei Amazon eine dieser Anforderung gerecht werdende Formulierung, wie das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme auf die Kritik des Händlerbundes hervorhebt. Allerdings muss nach der gesetzlichen Neuregelung am Ende eines jeden Bestellvorgangs in unmittelbarer Nähe zu dem Bestellbutton auch eine Angebotszusammenfassung vorgehalten werden. Diese hat klar und verständlich in hervorgehobener Weise bestimmte Informationen, wie die wesentlichen Merkmale der Ware, den Endpreis, Zusatzkosten sowie eine etwaige Mindestvertragslaufzeit zu enthalten. Auch wenn sich diese Informationen inzwischen weitestgehend am Ende des Bestellvorgangs bei Amazon finden lassen, ist es zumindest diskutabel, ob der Branchenprimus die gesetzlichen Neuregelungen auch insoweit vollständig umgesetzt hat.