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Die vertragliche Umsetzung aus Pflichtenheft-Vorgaben

Autor:Redaktion connect-professional • 25.7.2008 • ca. 0:45 Min

Auch später sollte das Pflichtenheft zum festen Vertragsbestandteil gemacht werden, um klarzustellen, unter welchen technischen, kaufmännischen und lizenzrechtlichen Vorgaben der Auftraggeber das ERP-System kauft. Wird es in die Angebots- und Vertragsstruktur des ERP-Projekts eingebunden, haftet der Anbieter für die Einhaltung aller Punkte. Mehraufwand kann dann nur noch geltend gemacht werden, wenn Punkte außerhalb der Vorgaben des Pflichtenheftes liegen. Was aber, wenn der Anbieter doch Mehraufwand geltend macht, weil Leistungen vom Auftraggeber verlangt werden, die nicht im Pflichtenheft verankert waren? Hat der Anbieter recht, ist zu klären, wer für den Fehler die Verantwortung tragen muss. Hat der Auftraggeber selbst das Pflichtenheft erstellt, muss er den Mehraufwand zahlen und kann keinen Regressanspruch geltend machen. Hat er das Pflichtenheft von einer Drittfirma erstellen lassen, besteht die Möglichkeit, den Mehraufwand diesem Unternehmen in Rechnung zu stellen. Faustregel: Je geringer das IT-Know-how des Auftraggebers, desto höher sind die Anforderungen an die Abfragepunkte, die ein Auftragnehmer für die Erstellung des Pflichtenheftes bei der Aufnahme der Projektanforderungen beachten muss.