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Hürden bei der ERP-Einführung überwinden

Autor:Redaktion connect-professional • 25.7.2008 • ca. 0:35 Min

Anbieter von ERP-Systemen separieren bei ihrem Angebot häufig die vertragliche Lizenz von der Softwarepflege, Beratung, Customization und Entwicklung. Die Folge: Sämtliche Vertragsteile haben ein eigenes rechtliches Schicksal und Fehlleistungen in einem Leistungsteil berechtigen nicht notwendigerweise zum Rücktritt von allen Verträgen. Wenn etwa ein bestimmter Geschäftsprozess im System nicht so wie vorgegeben abgebildet werden kann, besteht die Gefahr, dass der Kunde zwar vom Vertrag über die Customization zurücktreten kann, nicht aber vom Lizenzvertrag. Sollen alle Vertragsteile miteinander verbunden werden, empfiehlt es sich einen einheitlichen Vertrag zur Einführung eines ERP-Systems zu schließen. Darin können dann alle Leistungsteile vereint werden. Ist der Anbieter nicht bereit, sich auf eine Vertragseinheit aller Leistungsteile einzulassen, sollte erörtert werden, ob das daraus resultierende Risiko für den Auftraggeber durch entsprechende Preisnachlässe honoriert werden kann.

Jürgen Beckers ist Gründungspartner der Kanzlei Rechtsanwälte BDH aus Darmstadt