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Handlungsspielraum von Abmahnprofis wird eingeschränkt

Neuer Trick: »Streuabmahnungen«

Autor: Redaktion connect-professional • 28.3.2008 • ca. 1:05 Min

Während das Justizministerium mit der korrigierten Muster- Widerrufsbelehrung eine der häufigsten Grundlagen für Abmahnungen angeht, suchen Profi- Abmahner bereits nach neuen Strategien: Nachdem das serienweise Versenden von Abmahnungen an Online-Händler zunehmend von den Gerichten als Rechtsmissbrauch klassifiziert wird, wenden sich einschlägig bekannte Abmahn-Anwälte nun so genannten »Streuabmahnungen « zu, wie der Infodienst Haufe berichtet.

Dabei soll es Gerichten durch eine zeitliche Streuung und eine Erweiterung des Adressatenkreises der Abmahnungen erschwert werden, Serienabmahner zu identifizieren. So würden beispielsweise nicht auf einmal per Serienbrief 1.000 Abmahnungen verschickt, sondern zeitlich gestaffelt zehn mal jeweils 100 Abmahnungen auf den Weg gebracht. Ebenso würden sich die Abmahnkampagnen nicht nur auf eine einzige Online-Plattform wie Ebay beschränken, sondern eine ganze Reihe von verschiedenen E-Commerce-Angeboten umfassen.

Wenn auch der Nachweis eines serienweisen Vorgehens auf diese Weise erschwert wird, sind dennoch »Streuabmahnungen« genauso rechtsmissbräuchlich wie Serienabmahnungen. Für die Betroffenen gilt daher auch hier, was Rechtsexperte Friedrich Schäfer CRN-Lesern im Fall von Massenabmahnungen empfiehlt. »Man sollte genau überprüfen: wer mahnt ab, welcher Anwalt ist es und welche Kanzlei steckt dahinter. « Denn bei Serienabmahnungen würden immer wieder dieselben Namen auftauchen.

Darüber hinaus lasse sich auch an der Erstellung der Abmahnung erkennen, ob man es hier mit Profi-Abmahnern zu tun habe: »Oft werden die selben Punkte mit den selben Textbausteinen abgemahnt, sind die Streitwerte extrem hoch und wird vielleicht noch die Umsatzsteuer ausgewiesen.« In solchen Fällen empfehle es sich, den geforderten Betrag nicht gleich zu bezahlen, sondern erst einmal die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.