Doch damit steht noch immer der Vorwurf im Raum, Megaupload habe jeweils lediglich die Links gelöscht, aber nicht den urheberrechtlich geschützten Content selbst. Damit, so die Begründung der US-Behörden, habe man nach den Regeln des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Copyright-Piraterie unterstützt und ihr Unterschlupf gewährt. Hier führt Schmitz gewitzt Google als Beispiel an, dass dies legal sein könnte. Erst vor wenigen Wochen hatte Google in einem Verfahren erfolgreich begründet, dass für den Content Provider nach den Regeln der DMCA eben genau das Löschen der Links die einzig gangbare Aufgabe sei. Alle weiteren Optionen führten zu vielerlei Problemen.
Insgesamt ist sich Schmitz sicher, damit als freier Mann aus dem Verfahren hervor zu gehen. Auch eine Gegenklage auf Entschädigung sei eine zu prüfende Option. Immerhin sei in den letzten Monaten sein komplettes Unternehmen zerschlagen worden, die Daten gelöscht und sein Haus durchsucht worden. Er sieht in der ganzen Affäre Megaupload eine Art Hexenjagd, die vor allem von den Rechteinhabern und ihrer Lobbyisten und Anwälte über die Politik gesteuert werde. Er führt dabei auch an, dass Warner selbst nach einfacheren Möglichkeiten gefragt habe, mehr Content hochzuladen und bereitzustellen. Darüber hinaus sei die Plattform auch von vielen Mitarbeitern in US-Behörden und den Streitkräften gerne genutzt worden. Hauptsächlich um damit auf legalem Wege Fotos mit anderen zu teilen.