Mit einer Klage vor dem Supreme Court will Kim Dotcom die USA dazu zwingen, ihm seine beschlagnahmten Vermögenswerte zurückzugeben.
Während der Streit um eine mögliche Auslieferung von Kim »Dotcom« Schmitz an die USA immer weitere Runden durch die neuseeländische Justiz dreht, geht der Internetunternehmer bei seiner Verteidigung nun auch in den Vereinigten Staaten zum Angriff über. Seine Anwälte haben jetzt eine Klage vor dem Supreme Court eingereicht, mit der Dotcom seine beschlagnahmten Vermögenswerte in Höhe von mehreren Millionen Dollar zurückfordert. Dabei argumentieren sie, dass das Einfrieren seiner Konten im Zuge des vor fünf Jahren gegen ihn eröffneten Verfahrens wegen Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche durch seinen Dienst Megaupload illegal gewesen sei. Um Zugriff auf seine Konten und andere Assets wie Hardware zu bekommen, hatten die amerikanischen Behörden Schmitz damals als Flüchtigen eingestuft. Dem wiedersprechen seine Anwälte allerdings. Ihr Mandant habe sich zur damaligen Zeit völlig legal in seiner Wahlheimat Neuseeland aufgehalten, deren Staatsbürgerschaft er ebenso besitzt wie die seines Geburtslandes Deutschland. Von einer Flucht könne daher keine Rede sein, zumal eine Vorladung erst nach der Beschlagnahmung eingegangen sei, so die Juristen.
Einige niedrigere Instanzen hatten diese Beschwerde gegen das Vorgehen der amerikanischen Justiz und Behörden bislang stets abgelehnt. Dotcom und seine Anwälte sehen darin jedoch eine wichtige Grundsatzfrage, was eine Klärung vor dem Obersten Gerichtshof rechtfertigen würde. Immerhin könnten die USA auf gleichem Wege sonst grundsätzlich jedem ausländischen und im Heimatland lebenden Beschuldigten auf diese Weise an seine in den USA liegenden Vermögenswerte entziehen, noch bevor ein Prozess begonnen hat oder ein Urteil gesprochen wurde. Ob die obersten Richter das ähnlich sehen und die Klage zulassen, wollen sie jedoch erst in den nächsten Wochen entscheiden. Sollten die Richter des Supreme Court sich des Falls annehmen und Dotcom zumindest in Teilen Recht geben, könnte das auch wiederum einige Auswirkungen auf die zahlreichen in Neuseeland laufenden Verfahren bezüglich seiner Auslieferung und der auch dort beschlagnahmten Vermögensteile haben.