Respektvoller Umgang ist überall wichtig

Klare Vorgaben für Social-Media notwendig

31. März 2010, 14:19 Uhr | Werner Veith

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Kein rechtsfreier Raum

»Beachten Sie das geltende Recht«: Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gilt etwa das Urheberschutzgesetz oder das Gesetz gegen unlautereren Wettbewerb. Auch Markenrechte sind zu beachten.

»Schränken Sie private Nutzung von Social-Media ein«: Dürfen Mitarbeiter auf das Internet am Arbeitsplatz zugreifen, ist es schwer, Social-Media-Aktivitäten zu verbieten. Allerdings sollte dies nicht zu Lasten der eigenen Arbeitsleistung gehen. Daher sollte die Regel gelten, dass solche Aktivitäten entweder privat, während der Pausen oder nach der eigentlichen Arbeit erfolgen.

»Social-Media erfordern kontinuierliches Engagement«: Es ist aber nicht damit getan, Social-Media-Regeln einmal aufzustellen. Sie müssen kontinuierlich angepasst werden. Fangen Mitarbeiter für das Unternehmen Social-Media-Aktivitäten an, muss klar sein, dass dies ein längerfristiges Engagement bedeutet, das auch entsprechend Zeit verschlingt.

Außerdem sollten die Regeln von der Rechtsabteilung geprüft werden, bevor sie gültig werden. Zudem kann es sinnvoll sein, den Betriebsrat zu beteiligen. Außerdem sollten die Regeln jederzeit zugänglich sein, entweder gedruckt oder etwa über das Intranet.


  1. Klare Vorgaben für Social-Media notwendig
  2. Immer fair bleiben
  3. Kein rechtsfreier Raum

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