Vorwürfe richtete die Verbraucherzentrale auch gegen die etablierten Notebookversender Notebooksbilliger und Cyberport. »Kaum zu glauben waren die Erlebnisse bei insgesamt zehn Onlineshops in der Stichprobe«, so der Verein. Bei denen hätten die Tester im mobilen Warenkorb Produkte abgelegt, die es zeitgleich via PC deutlich billiger gegeben hätte. »Das reichte von 2,09 statt 1,03 Euro für Hygiene-Einlagen (Allyouneed) bin hin zu einem Ultrabook (Notebooksbilliger), das statt 699 satte 200 Euro mehr kosten sollte«, so die Verbraucherzentrale.
Gegen den Eindruck, Notebooksbilliger würde auf Smartphones und Tablets systematisch höhere Preise darstellen als auf dem PC, wehrt sich der Notebook-Versender vehement. In einer Gegendarstellung heißt es: »Wir stellen fest, dass Notebooksbilliger weder in der Vergangenheit noch aktuell eine unterschiedliche Preisgestaltung für seine Mobile- und Desktop-Anwendung nutzt«. Der Einkauf bei Notebooksbilliger über das Smartphone oder Tablet sei nicht teurer als der Einkauf über den PC.
Allerdings gesteht der Etailer auch ein, dass die Darstellung des reduzierten Preises für den sogenannten »Deal des Tages« mobil nicht so eindeutig ist, wie die Darstellung auf dem PC. »So erreichen die Kunden diese unregelmäßig stattfindenden, auf einen Tag Laufzeit beschränkten Deals, bei denen man tatsächlich bis zu 200 Euro sparen kann, aktuell nur direkt von der Startseite der für Smartphones optimierten Anwendung aus«. Unabhängig davon kämen Kunden aber spätestens beim Kauf automatisch in den Genuss des reduzierten Preises. Die Darstellung auf den Artikelseiten will Notebooksbilliger dennoch überarbeiten. Weiterhin stellt der Etailer den Mobile-Kanal als Schlüsselkanal heraus, um seine Kunden zu informieren. »Eine unterschiedliche Preisgestaltung auf den verschiedenen Applikationen gab es deshalb nicht und wird auch in Zukunft nicht bei Notebooksbilliger geben.