Öffentliche IT als geschützte Werkstatt Künftig soll die Öffentliche Hand IT-Aufträge ohne vorheriges Vergabeverfahren »freihändig« an kommunale IT-Dienstleister vergeben können. Für die IT-Dienstleister im Besitz der Kommune dürfte das eher ein Pyrrhus-Sieg sein.
Eine komplette Kehrtwendung der rechtlichen Situation bahnt sich bei der Vergabe öffentlicher IT-Dienste an. Haben sich bisher auch die deutschen Gerichte in der Regel an die konsequent wettbewerbsorientierte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gehalten (siehe auch unseren Artikel »Die kommunalen IT-Zünfte gehen zu Ende«, Staat & IT 1, vom 20. März 2007), sieht jetzt der aktuell im Bundestag behandelte Entwurf zur Änderung des Vergaberechts eine deutliche Abkehr von dieser Rechtslage vor. In dem Entwurf wird den kommunalen IT-Dienstleistern ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zugestanden. Branchenbeobachter erwarten, dass der Markt für öffentliche Aufträge mit der neuen Regelung verengt oder in Teilen für private Anbieter sogar verschlossen wird. Es drohe eine Re-Verstaatlichung und Verdrängung der Privatwirtschaft, meinen beispielsweise der IT-Branchenverband BITKOM und der BDI, die beide den Entwurf heftig kritisieren. Der Widerstand hat allerdings wenig Aussicht auf Erfolg, da der Entwurf bereits den Bundesrat passiert hat.