Öffentliche IT als ­geschützte Werkstatt

14. September 2008, 17:13 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Vergaberecht muss reformiert werden

Auf der Kundenseite wird die Öffentliche Hand die Erleichterung, sich dem Vergaberecht entziehen zu können, mit einem weniger wett­bewerbsintensiven Markt erkaufen müssen. Fehlende Transparenz und weniger Wettbewerber führen, in der Regel zumindest, zu höheren Preisen. Die Öffentliche Hand hätte auch nicht die Möglichkeit von ­Mischlösungen, indem sie zunächst zur Markterkundung ein Vergabeverfahren durchführ, um dann freihändig den Auftrag an kom­munale IT-Dienstleister zu geben, wenn dieser nicht auch das wirtschaftlichste Angebot abgab. Ohne Vergabeverfahren wird der Nachweis schwerfallen, die wirtschaftlichste Lösung gewählt zu haben. Wenn aber die Möglichkeit der Flucht vor dem Vergaberecht einen derartigen Anreiz auf die öffentlichen Auftraggeber ausübt, den Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen für den Einkauf von IT-Leistungen auszuschalten, ist noch eine ganz andere Frage zu stellen: Müsste nicht das Vergaberecht reformiert werden, damit es seiner zentralen Aufgabe gerecht wird, den öffentlichen Einkauf durch ein transparentes Verfahren zu unterstützen? Hierzu finden sich leider in dem Gesetzentwurf nur wenige Ansätze, um die notwendige Klarheit und Vereinfachung des Vergaberechts zu erreichen.

Thomas H. Fischer, M.B.L.-HSG ist Rechtsanwalt und Partner der ­Sozietät Waldeck Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Frankfurt am Main.


  1. Öffentliche IT als ­geschützte Werkstatt
  2. »Inhouse« soll ausgeweitet werden
  3. Widerspruch zum EU-Recht
  4. Fehlende Transparenz – ­weniger Wettbewerb
  5. Vergaberecht muss reformiert werden

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