Smarthouse Pro: Was waren hier bislang die Alternativen für Kunden mit Sonderwünschen?
Hagedorn: Bei großen Anbietern im Bereich der Regelungstechnik ist die Umsetzung von spezifischen Sonderwünschen nur sehr eingeschränkt möglich. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Entwicklungsdienstleister zu beauftragen oder bei entsprechendem Know-how und Kapazitäten eine Eigenentwicklung durchzuführen. Letzteres ist allerdings mit schwer kalkulierbarem Aufwand und mit Kosten verbunden. Hier bietet Metz Connect seinen Kunden den Vorteil, dass sowohl Entwicklungs- als auch Fertigungskompetenzen aus einer Hand und Made in Germany zur Verfügung stehen. Metz Connect ist in der Lage, verschiedene Interfaces zu realisieren. So können wir komplexe Lösungen zur Gebäudeautomation von verschiedenen Anbietern mit unseren Produkten technisch effektiv und wirtschaftlich optimal ergänzen.
Smarthouse Pro: Wie hat sich die Nachfrage nach solchen individuellen Lösungen bislang entwickelt?
Hagedorn: Die Nachfrage nach kundenindividuellen Produkten ist groß, da Kunden für ihre Produkte oft ein spezielles Anforderungsprofil haben – zum Beispiel basierend auf einem speziellen Protokoll oder spezifische Cloud-Anbindungen. Metz Connect arbeitet hier mit Open-Source-Lösungen, auf deren Basis sich individuelle Applikationen sehr gut umsetzen lassen.
Zudem treffen wir mit unserer Strategie aktuell auch aufgrund geopolitischer Veränderungen auf einen sehr großen Zuspruch seitens unserer Kunden. Deren Bemühungen um Local-Sourcing nehmen stark zu. Diesem Bestreben beziehungsweise diesem Trend trägt die hohe Wertschöpfungs- und Fertigungstiefe von Metz Connect Rechnung. Die Wertschöpfungstiefe reicht dabei von der Leiterplatten-Anschlusstechnik und -bestückung über die Gehäusefertigung bis hin zur kompletten Gerätemontage. Die entsprechenden Produktionsanlagen – einschließlich einem Prüflabor – bieten gute Bedingungen für individuelle Kundenentwicklungen.
Smarthouse Pro: Wie ist das mit den Nutzungsrechten solcher individuellen Anfertigungen, insbesondere wenn eine Sonderanfertigung den „Sprung“ ins reguläre Sortiment von Metz Connect schafft?
Hagedorn: Bei einer exklusiven Produktentwicklung erhält der Kunde die alleinigen Nutzungsrechte von Metz Connect. Die Entwicklungskosten werden in diesem Fall vom Kunden getragen. Daneben gibt es die Möglichkeit, dass sich aus einem Entwicklungsprojekt eine Lösung ergibt, die sich in das Standard-Produktportfolio, also Baseline, überführen lässt. Wenn der Kunde damit einverstanden ist, die Nutzungsrechte abzutreten, kann Metz Connect in diesem Fall die Entwicklungskosten ganz oder anteilig übernehmen. Die Voraussetzung dafür, dass ein Produkt den Sprung von der Kundenentwicklung in das reguläre Sortiment schafft, ist, dass dieses ein Marktpotenzial besitzt und sich nahtlos in die Produktstrategie von Metz Connect einfügt.