Sanieren statt platt machen
Wenn es im Firmen-Gebälk knirscht, ist die außergerichtliche Sanierung der nächstliegende Schritt – trotz all seiner Besonderheiten und juristischen Fallen. Aber nicht nur die außergerichtliche Einigung bietet sich in der Krise an. Deshalb sollte in kritischen Fällen auch mal über den Tellerrand geblickt werden, wie die Autoren von »sanierungsportal.de« in diesem Beitrag feststellen.
- Sanieren statt platt machen
- Zustimmung aller Gläubiger zu dem außergerichtlichen Vergleich
- Hier gibt es weitere Informationen
Weniger Insolvenzen im ersten Halbjahr meldet das Statistische Bundesamt. Trotzdem: Der ITKund CE-Handel steht häufiger als manche andere Wirtschaftsbranche am Rand des Abgrundes. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz. Soweit muss es aber nicht kommen. Stehen Sie aber kurz davor, dann bleibt Ihnen immer noch die außergerichtliche Sanierung als letzte Bastion gegen die Insolvenz. Zu diesem Schluss kommen die Betreiber der Internetplattform »www.sanierungsportal. de«. Eine Internetplattform, hinter der auch der Hauptverband des Einzelhandels (HDE) steht. So befürwortet der Verband die EU-Initiative 2. Chance und unterstützt das Sanierungsportal. Bei der außergerichtlichen Sanierung wird zu oft übersehen, dass sie nur dann sinnvoll ist, wenn Sie, also der Unternehmer, in einer Krisensituation frühzeitig handeln und somit über genügend liquide Mittel verfügen, um Ihren Gläubigern bei einer außergerichtlichen Verhandlung einen echten Ausgleich für deren teilweisen Forderungsverzicht anbieten zu können.
Es erspart Ihnen sicherlich viel Kummer und Grübeleien sich der Illusion hinzugeben, dass das mit der außergerichtlichen Sanierung schon irgendwie klappen wird. Sie haben zwar kein Geld mehr, da Sie die letzten finanziellen Reserven in unnötige Werbung, beratende Scharlatane oder zur Befriedigung der am lautesten schreienden Gläubiger verwendet haben – aber das wird schon klappen. Nur: Die Realität sieht anders aus. Denn Sie müssen sich erst einmal im Klaren darüber sein, ob Sie Ihr Unternehmen wirklich retten wollen, ob Sie tatsächlich noch eine Chance durch die Sanierung sehen.
Wohlgemerkt: Das soll nicht eine außergerichtliche Sanierung in Frage stellen, die zudem ein kostengünstiges, schnelles und effektives Instrument ist, um Ihr Unternehmen wieder flottzubekommen. Aber Sie müssen Ihrem Gläubiger auch etwas anbieten können und keine leeren Versprechungen.
Sie suchen sich alle Gläubiger Ihres Unternehmens heraus, denen Sie noch etwas schulden (beispielsweise Lieferanten, Bank, Finanzamt oder Sozialversicherungen) und treten einzeln mit diesen in Kontakt. Hier gilt: Je früher Sie mit Ihren Gläubigern über Ihre Lage sprechen, desto eher sind diese später bereit, beispielsweise bei einem außergerichtlichen Vergleich, zu kooperieren. Hierbei können Sie auch schon einmal in Erfahrung bringen, welche Gläubiger eher verhandlungsbereit sind und wo Sie größere Überzeugungsarbeit leisten müssen.