Zustimmung aller Gläubiger zu dem außergerichtlichen Vergleich
- Sanieren statt platt machen
- Zustimmung aller Gläubiger zu dem außergerichtlichen Vergleich
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Dann treten Sie mit Ihren Gläubigern in Verhandlung. Sie bieten ihnen eine Quote auf die vorhandene Forderung, also einen Teil ihrer Forderungen (entsprechend der Quote), wenn diese Ihnen im Gegenzug den Rest erlassen. In der Regel stimmen Gläubiger dem zu, um im Falle einer Insolvenz nicht ganz leer ausgehen zu müssen.
Ganz wichtig ist, dass alle Gläubiger die gleiche Quote erhalten, sonst gibt’s kaum eine Einigung mit allen Gläubigern. Sehen Sie zu, dass die Quote des außergerichtlichen Vergleichs höher ist als diejenige, welche die Gläubiger erhalten würden, wenn Ihr Unternehmen liquidiert würde (Sie also in die Insolvenz gingen). Besondere Vorsicht ist geboten bei absonderungsberechtigten Gläubigern. Das sind jene Gläubiger, die ihre Forderung besichert haben (zum Beispiel mit verlängertem Eigentumsvorbehalt). Diese Gläubiger haben gute Chancen an ihr Geld zu kommen und sind zu einer außergerichtlichen Sanierung eher selten bereit. Hier ist viel Verhandlungsgeschick gefragt.
Im Vordergrund aller Bemühungen steht aber die Zustimmung aller Gläubiger zu dem außergerichtlichen Vergleich. Ist auch nur ein Gläubiger dagegen, wird Ihr gesamtes Kartenhaus zusammenbrechen. Hierin liegt auch die Gefahr einer außergerichtlichen Sanierung. So haben Sie eventuell viel Geld und Zeit in die Verhandlungen investiert und am Ende stehen Sie ohne Ergebnis da und müssen doch Insolvenz anmelden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Berater hinzuzuziehen – aber wählen Sie ihn mit Bedacht.
Auf jeden Fall sollten Sie folgende Regeln beachten:
•Lassen Sie die Finger von einer außergerichtlichen Sanierung, wenn Sie nicht über ausreichende liquide Mittel verfügen und Ihr Unternehmen nicht sanierungsfähig ist.
•Machen Sie den Gläubigern keine leeren Versprechungen; dadurch verlieren Sie nur deren Vertrauen und werden keine zweite Chance erhalten.
•Lassen Sie es nicht mit einem erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich auf sich beruhen; Sie müssen die Ursache für Ihre Liquiditätsprobleme finden und nicht nur das Symptom beseitigen. Sonst geraten Sie unweigerlich wieder in dieselbe Situation.
•Lassen Sie sich mit der Insolvenzantragstellung nicht zuviel Zeit, wenn Sie merken, dass die außergerichtliche Sanierung keine Chance auf Erfolg hat! Insolvenz ist nicht das Ende – und vielleicht können Sie Ihr Unternehmen so noch über eine gerichtliche Sanierung (Insolvenzplan) retten. Dazu dürfen Sie aber nicht zuviel Zeit und Geld investiert haben!