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Telefonnummer im Impressum nicht mehr zwingend erforderlich

27. Oktober 2008, 10:43 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Das Urteil

Der EuGH hatte nun zu entscheiden, ob die Formulierung »Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen« zwingend die Angabe der Telefonnummer fordert bzw. welche Ausgestaltung der Kontaktaufnahme dem Gesetzeswortlaut und –sinn gerecht wird.

In seinem Urteil stellt der EuGH klar, dass nicht allein die Angabe der Telefonnummer eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation gewährleistet, sondern dazu auch andere Kommunikationswege im Stande sind. So reicht auch eine im Rahmen des Internetauftritts angebotene elektronische Anfragemaske aus, sofern auf Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30 bis 60 Minuten geantwortet wird. Nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn der Verbraucher/Nutzer des Dienstes nach erster elektronischer Kontaktaufnahme keinen Zugang zum Internet hat (z.B. aufgrund einer Urlaubsreise), muss auf Anfrage des Nutzers ein (nichtelektronischer) Kommunikationsweg angeboten werden, der eine effiziente Kontaktaufnahme im Sinne der Richtlinie bzw. des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG ermöglicht (etwa Kontakt über Telefon, etc.).

Die bloße Angabe der E-Mailadresse ohne die Möglichkeit einer alternativen Kontaktaufnahme reiche jedoch nicht aus, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen. Das ergebe sich schon aus dem Wortlaut (»einschließlich der Adresse der elektronischen Post«).

Fazit

Die Aussage des EuGH ist klar: Ein Dienstanbieter im Internet muss in seinem Impressum zusätzlich zur E-Mail eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme angeben. Diese Kontaktaufnahme muss schnell erfolgen können und eine unmittelbare Kommunikation (d.h. ohne Zwischenschaltung von Dritten) zwischen Verbraucher/Nutzer und Dienstanbieter ermöglichen. Es muss jedoch nicht zwingend die Telefonnummer sein.


  1. Telefonnummer im Impressum nicht mehr zwingend erforderlich
  2. Das Urteil
  3. Tipps für alle impressumspflichtigen Dienstanbieter

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