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Telefonnummer im Impressum nicht mehr zwingend erforderlich

27. Oktober 2008, 10:43 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Tipps für alle impressumspflichtigen Dienstanbieter

* Überprüfen Sie Ihr Impressum, ob es neben der Angabe der E-Mailadresse eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme bietet.

* Falls ja, überprüfen Sie diese Möglichkeit dahingehend, ob sie eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation gewährleistet. Geeignet sind ohne Zweifel: Telefon, Telefax. Auch elektronische Anfragemasken sind zulässig, sofern die Beantwortung der Anfragen nicht länger als 60 Minuten dauert.

* Falls nein, stellen Sie eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme durch die entsprechenden Angaben zur Verfügung. Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt die Angabe einer Telefonnummer. Damit sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

* Räumen Sie Ihren potentiellen Kunden auf Anfrage immer die Möglichkeit ein, mit Ihnen in Kontakt treten zu können, ohne dafür das Internet nutzen zu müssen.

Der Autor: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.


  1. Telefonnummer im Impressum nicht mehr zwingend erforderlich
  2. Das Urteil
  3. Tipps für alle impressumspflichtigen Dienstanbieter

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