Bis zum Jahresende müssen Hersteller und der Handel steuerlich und prozesstechnisch den Gordischen Knoten gelöst haben, wenn sie erweiterte Garantiezusagen, die nun Versicherungsleistungen werden, weiter anbieten wollen. Wie ICT CHANNEL aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, herrscht in der IT-Branche noch weithin große Ratlosigkeit, wie man auf die geänderte Gesetzeslage reagieren soll. Es geht nämlich um Risikoübernahme und kaum zu lösende Abrechnungsprobleme.
Denn die Versicherungssteuer muss an der Quelle abgeführt werden, in der Regel vom garantiegebenden Hersteller. Werden Distributoren zwischengeschaltet, die diese Leistung wiederum an Reseller weiterverkaufen, werden jeweils Margen draufgeschlagen. Der Hersteller aber kennt den Endpreis der Garantiezusage nicht, den der Reseller seinem Endkunden berechnet. Und er sollte ihn aus wettbewerbsregulatorischen Gründen auch nicht kennen. 19 Prozent Versicherungssteuer abführen, auf einen Preis, den ein Hersteller nicht kennt?
Ein Vendor hat die Diskussion mit seinem Distributor bereits beendet. Mit der Konsequenz, dass er sich aus dem deutschen Markt für Garantiezusagen zurückzieht, hat ICT CHANNEL erfahren. Ein anderer Hersteller aus dem PC-Umfeld geht einen anderen Weg: Er kalkuliert mit einem Höchstpreis für erweiterte Garantiezusagen und führt auf dieser Basis Versicherungssteuer ab – im Zweifelsfall eben zu viel.
In der Vertriebskette lauert zudem die Gefahr der gesamtschuldnerischen Haftung für die korrekte Abführung der Versicherungssteuer. Das bedeutet, dass Distributoren und Händler in die Pflicht zur Steuerabgabe genommen werden können, wenn Hersteller hier Fehler bei der Berechnung oder Einschätzung der Versicherungssteuerpflicht machen. Für diese Risiken müssen alle gegenüber dem Finanzamt Regresspflichtigen Rückstellungen bilden. Das bindet Kapital und erhöht die Kosten.