Betroffener muss wissen: Wer erhebt meine Daten wozu?
- Unklarheit beim Adresshandel
- Betroffener muss wissen: Wer erhebt meine Daten wozu?
- Daten aus allgemeinen Quellen grundsätzlich verwendbar
- Beste Lösung: Sehr präzise Einwilligung des Adressaten
Darüber hinaus ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung des Betroffenen erlaubt, wenn es gesetzliche Bestimmungen gibt, die dies ausdrücklich gestatten. In Paragraph 28 des BDSG ist geregelt, dass das Erheben, Speichern, Verändern und Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig ist,
• wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses dient
• soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist
• wenn die Daten allgemein zugänglich sind
Das bedeutet, dass personenbezogene Daten von Unternehmen grundsätzlich verwendet und genutzt werden dürfen, um die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden abwickeln zu können. Ein einfaches Beispiel ist die Versandabwicklung im Online-Versandhandel. So dürfen die entsprechenden Adressdaten selbstverständlich an die Versandstelle eines Unternehmens weitergegeben werden, damit die Bestellung des Kunden versandt werden kann.
Unbedingt zu beachten ist, dass personenbezogene Daten grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben sind und der Betroffene in diesem Zusammenhang über die Identität desjenigen aufgeklärt werden muss, der die Daten erhebt und verarbeitet. Zudem muss der Zweck, für den die personenbezogenen Daten erhoben werden, konkret festgelegt und der Betroffene muss über die Zweckbestimmung informiert werden.
Nach Paragraph 28 sind Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung und der Marktforschung zulässig, wenn es sich um zu Listen zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt. Beschränken müssen sich diese Daten auf die Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, die Berufs- oder Geschäftsbezeichnung, den Namen, den Titel, den akademischen Grad, die Anschrift und das Geburtsjahr.