Zum Inhalt springen

Opt-out ist demnächst absolut out

Opt-out ist demnächst absolut out Informationspflichten der Unternehmen bei Datenlecks sowie etwaige Schadensersatz­ansprüche der Betroffenen bei Fehlhandeln der Unternehmen sind wichtige Elemente der ­Datenschutzgesetz-Novelle. Und auf den Adresshandel kommen harte Zeiten zu.

Autor:Redaktion connect-professional • 4.2.2009 • ca. 0:35 Min

Das Verlieren oder Verschieben von sensiblen Kundendaten ist kein ­Kavaliersdelikt.

Im Herbst 2008 rückten verschiedene Datenskandale das eher spröde Thema Datenschutz in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Rechtswidrig übermittelte Kundendatensätze samt Kontoverbindungsdaten – ­salopp als Datendiebstahl bezeichnet – beherrschten die Schlagzeilen. Dass ein Datendiebstahl bereits nach geltendem Datenschutzrecht illegal ist und die Hauptakteure gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen hatten, stand von Anfang an außer Frage. Gleichwohl wurde auf dem Datenschutzgipfel vom 4. September 2008 eine Verschärfung des Gesetzes beschlossen. Seit dem 10. Dezember 2008 liegt nun der Regierungsentwurf für ein »Gesetz zur Regelung des Daten­schutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften« vor. Das BDSG soll nach den Plänen der Bundesregierung in seiner endgültigen Fassung am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Bis dahin müssen die Unternehmen ihre technischen und organisatorischen Prozesse an die strengeren Regelungen anpassen. Und das ist mit einigem Aufwand verbunden.