Opt-out ist demnächst absolut out
Opt-out ist demnächst absolut out Informationspflichten der Unternehmen bei Datenlecks sowie etwaige Schadensersatzansprüche der Betroffenen bei Fehlhandeln der Unternehmen sind wichtige Elemente der Datenschutzgesetz-Novelle. Und auf den Adresshandel kommen harte Zeiten zu.

- Opt-out ist demnächst absolut out
- Informationspflicht bei Datenlecks
- Wann tritt Melde- und Informationspflicht ein?
- Mindestinhalte für die Information
- Einschränkung des Listenprivilegs
Im Herbst 2008 rückten verschiedene Datenskandale das eher spröde Thema Datenschutz in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Rechtswidrig übermittelte Kundendatensätze samt Kontoverbindungsdaten – salopp als Datendiebstahl bezeichnet – beherrschten die Schlagzeilen. Dass ein Datendiebstahl bereits nach geltendem Datenschutzrecht illegal ist und die Hauptakteure gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen hatten, stand von Anfang an außer Frage. Gleichwohl wurde auf dem Datenschutzgipfel vom 4. September 2008 eine Verschärfung des Gesetzes beschlossen. Seit dem 10. Dezember 2008 liegt nun der Regierungsentwurf für ein »Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften« vor. Das BDSG soll nach den Plänen der Bundesregierung in seiner endgültigen Fassung am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Bis dahin müssen die Unternehmen ihre technischen und organisatorischen Prozesse an die strengeren Regelungen anpassen. Und das ist mit einigem Aufwand verbunden.