Gesetzliche Regelungen für Spitzengehälter in der Kritik

Verdienen sie, was sie verdienen?

14. Oktober 2008, 5:32 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Obergrenzen und Steuernachteile

Klare Absage an staatliche Eingriffe in Vergütungsstrukturen oder steuerliche Nachteile: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
Klare Absage an staatliche Eingriffe in Vergütungsstrukturen oder steuerliche Nachteile: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück

Merkel verweist in diesem Zusammenhang auf die Tarifautonomie, die eben auch für Manager gilt. Sie hält nichts davon, Gehaltsobergrenzen für Spitzenverdiener festzuschreiben. Ähnlich hatte sich auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geäußert: »Das wäre völliger Unsinn«, so Schäuble in einem Interview mit der Welt am Sonntag.

Kein staatlicher Eingriff also, und es wird auch keine steuerlich negativen Regelungen für Unternehmen geben, die Spitzengehälter oder Abfindungen zahlen. Aus dem Hause von Bundesfinanzminister Peer Peer Steinbrück kommt eine klare Absage für die Einführung einer Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfindungen. »Es gibt keine guten und schlechten Betriebsausgaben«, stellt Sprecher Thorsten Albig klar.

Debatte: ja, Handlungsbedarf beim Gesetzgeber: nein. Die Politik vertraut wie immer bei nur schwer gesetzlich zu regelnden Streitfällen auf die Selbstverpflichtung der Wirtschaft. Außerdem, so merkt der Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Ludwig Georg Braun, an, gäbe es bereits entsprechende Pflichten. Abgesehen davon, dass Braun die Diskussion um Managervergütungen ohnehin für eine »absurde Debatte« hält, verweist er darauf, dass es schon seit Jahren weitgehende Offenlegungspflichten für Vorstandsgehälter gibt. »Und genau diese Transparenz über die Einkommen wird ja jetzt gerade als Basis für manche Pauschalurteile genutzt«, sagt Braun.

Braun mag sich damit zufrieden geben, dass die Regelungen des Corporate Governance Kodex, das Regelwerk für eine gute Unternehmensführung, für ausreichende Transparenz sorgen. Fakt ist aber, dass sich noch lange nicht alle börsennotierten Unternehmen an die dortigen Empfehlungen halten wollen. Erst recht nicht, wenn es um den Ausweis von Einzelvergütungen der Vorstände geht. Gerade solche Konzerne, die ihren Vorständen überdurchschnittlich hohe Gehälter zahlen, neigen dazu, keine individuellen Vergütungen offen legen zu wollen.

Transparenz sieht anders aus, meint denn auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Der Verein ist ebenfalls strikt gegen eine gesetzliche Regelung, die Maximalgehälter vorsieht (CRN berichtete ). »Dies wäre ein Eingriff in die Eigentumsrechte«, heißt es aus München. Allerdings hält es die SdK für dringend geboten, Transparenz und Mitbestimmung zu schaffen, wenn es um die Festlegung von Spitzenvergütungen geht. Damit ist die SdK auf einer Linie der Regierungsparteien.

Mehr Stimmen und Fakten zu Managergehältern …


  1. Verdienen sie, was sie verdienen?
  2. Obergrenzen und Steuernachteile
  3. DIHK: Aufsichtsräte bestimmten doch mit
  4. Hasso Plattner: neidisch auf US-Eishockey-Spieler
  5. 21 mal so viel wie Kanzlerin Merkel
  6. SPD: Keine Deckelung
  7. Uni Bonn dokumentiert das schlechte Gewissen
  8. Kienbaum: bescheidener Mittelstand
  9. Fehlanreize bitte selbst regulieren
  10. Papst: sie bauen auf Sand

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+