Wie die Kroll-Spezialisten erklären, hinterlässt jegliche Art von digitaler Information, die auf einem Datenträger abgelegt wird, Spuren, die auf den ersten Blick für den Normalanwender nicht sichtbar sind. Mithilfe von speziellen Verfahren aus der Datenrettung und Computer Forensik ist es jedoch möglich, derartige digitale Spuren zu nutzen, um daraus Rückschlüsse auf verschiedene Details zu ziehen. Der Weg der Daten ist letztlich bis zu ihrem Ursprung zurückverfolgbar, so dass etwa nachgewiesen werden kann, wann und an welcher Stelle die vertraulichen Informationen einen Ort verlassen haben, den sie offensichtlich nicht hätten verlassen dürfen.
Im Fall der »Steuersünder-CD« ließen sich somit Rückschlüsse auf den Brennort einer CD ziehen. Logfiles könnten Zugriffe auf Datenbanken liefern, vorausgesetzt die Logfiles sind noch gespeichert. Die betroffenen Banken können ihrerseits durch die Eingrenzung der Mitarbeiter, die überhaupt die technischen Möglichkeiten für den Datenbankzugriff haben, gezielt Untersuchungen anstellen lassen. Doch, stellt Kroll Ontrack klar: Die gerichtliche Verwertbarkeit von Daten muss letztlich von Fachjuristen beurteilt werden.