Facebook bietet zwar jedem Nutzer die Möglichkeit, den »Leserkreis« der eigenen Mitteilungen nur auf direkte »Freunde« zu begrenzen. Dennoch sollte man nicht all zu offenherzig über die Firma oder den Chef plaudern, warnen Arbeitsrechtler. crn.de hat die wichtigsten »Benimmregeln« zusammengestellt.
Facebook hat sich zur globalen Plauderecke entwickelt, weltweit zählt die Webseite aktuell 674 Millionen Mitglieder. Alleine in Deutschland sind 17,6 Millionen Menschen oder 47 Prozent der Internetnutzer registriert. Plaudern – oder auch lästern – macht hier vielen Nutzern Spaß. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass auch der Chef oder missgünstige Kollegen mitbekommen können, was man von sich gibt – auch dann, wenn der Boss nicht auf der Liste der »Freunde« steht.
Welche Äußerungen man tunlichst vermeiden sollte und welche Aussagen in Ordnung sind, hat www.connect-channel.de hier zusammengestellt.
wer so dumm ist und diese Äußerung über Facebook verbreitet, sollte sich nicht wundern, wenn am nächsten Tag eine Abmahnung auf dem Schreibtisch liegt.
ist eigentlich eine Äußerung, die keine Probleme bereitet. Ist man jedoch krank geschrieben, kann der Bericht über eine Feier arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Vermeiden sollte man in diesem Zusammenhang auch Äußerungen über den eigenen Alkoholkonsum (»Mann, was war ich besoffen«) oder ähnliche Aussagen über Kollegen. Solche Mitteilungen können im Extremfall zu einer Beleidigungsklage führen.