Einigung im WLAN-Streit

Das Ende der Störerhaftung naht

12. Mai 2016, 15:34 Uhr | Lars Bube
Der deutsche Sonderweg der Störerhaftung könnte schon bald abgeschafft werden

Mit einer kompletten Abschaffung der Störerhaftung will die Bundesregierung noch in diesem Jahr den Weg für offene WLAN-Netze in Deutschland frei machen.

Nach jahrelangen Diskussionen um die Störerhaftung will die Bundesregierung diese für den Internetstandort Deutschland besonders nachteilige Hürde der hiesigen Gesetzgebung jetzt endgültig aus dem Weg räumen. Bei einem Treffen der Koalitionspolitker aus verschiedenen damit befassten Ministerien haben sich die Beteiligten gestern überraschend darauf geeinigt, zumindest die WLAN-Störerhaftung in der Neufassung des Telemediengesetzes (TMG) komplett abzuschaffen, statt sie wie ursprünglich vorgesehen, lediglich neu zu definieren. Der neue Vorstoß geht sogar noch einen Schritt weiter und sieht vor, dass künftig neben gewerblichen auch private Betreiber von WLAN-Netzwerken nicht mehr dafür haften müssen, was die Nutzer darüber im Internet machen. Damit müssten die Anbieter von Hotspots auch keine Sicherheitsbarrieren wie Passwörter oder Vorschaltseiten mehr als Zugangsvoraussetzung implementieren. Nach diesem Durchbruch soll das Gesetz nun schnellstmöglich beschlossen werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Damit könnte Deutschland endlich einen großen Schritt in der Bereitstellung öffentlicher Internetzugänge gegenüber anderen Ländern aufholen, in denen die breitflächige Bereitstellung drahtloser Zugangspunkte meist bereits gang und gäbe ist. In Bereichen wie dem Gastgewerbe aber auch im Einzelhandel gilt die Bereitstellung eines kostenlosen WLAN-Netzwerkes für die Kunden als erheblicher Wettbewerbsfaktor. Noch im Herbst hatte die von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgestellte Neufassung des TMG vorgesehen, künftig zwischen privaten und gewerblichen Anbietern zu unterscheiden und letztere über eine Sonderregelung von den Haftungsrisiken zu entbinden. Allerdings hatten sich sowohl Wirtschaftsverbände als auch Netzpolitiker darüber beklagt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür nicht klar definiert seien und somit weiterhin erhebliche Risiken für die Betreiber frei zugänglicher Hotspots bestünden. Somit hätte sich die schlechte WLAN-Lage in Lande damit nach Ansicht der meisten Experten kaum verbessert. Auch der Bundesrat hatte die Novelle letztlich vor allem aus diesem Grund abgelehnt.


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