Anbieter von einem offenen WLAN müssen nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer einstehen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Für Kritik sorgt hingegen die Entscheidung, dass Betreiber Maßnahmen für die Verhinderung von Rechtsverstößen ergreifen sollen.
Die Störerhaftung bei freiem WLAN entfällt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem richtungsweisenden Urteil. Demnach können Betreiber eines offenen WLAN-Netzes nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen dem Piraten-Politiker Tobias McFadden und Sony Music. Das Musikunternehmen forderte bereits 2010 von McFadden, dass dieser für ein illegal angebotenes Musikstück zahlen solle, das ein Unbekannter über das frei zugängliche WLAN-Netz des Politikers in das Internet geladen hatte.
Mit dem Urteil kann McFadden nun einen Teilerfolg verbuchen. Denn das EuGH stellte in seinem Urteil zwar fest, dass WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße von Nutzern haften, jedoch räumte der Gerichtshof den Rechteinhabern auch ein, dass sie bei Urheberrechtsverletzungen Maßnahmen zur Absicherung des Netzwerks verlangen dürfen. Dies könne beispielsweise per Passwort erfolgen.
Kritiker befürchten, dass das Urteil die EU-Pläne die Anzahl von WLAN-Hotspots in Europa massiv auszubauen einschränke. Sie bemängeln, dass die Nutzer bei einem passwortgeschützten Zugang ihre Identität offenlegen müssen. Der gemeinnützige Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, dass das Urteil keine Antworten liefere, wie die Identität der Nutzer überprüft und der gesamte Vorgang dokumentiert werden soll. Auch welche Vorkehrungen zum Datenschutz und Datensicherheit erfüllt werden müssen, lasse das Urteil offen. Eine Rechtssicherheit gebe der EuGH nach Meinung des Vereins den WLAN-Betreibern nicht an die Hand.
Tatsächlich haftet ein Café- oder Restaurant-Besitzer zwar nicht mehr für die Straftat seiner Gäste, den Ärger damit hat er aber trotzdem. Will er wirklich sicher gehen, muss er seine Nutzer registrieren und separate Nutzungsbedingungen akzeptieren lassen. Dies entspricht aber nicht der Vision eines offenen und frei zugänglichen Internetzugangs, die EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union beschrieb als er bis 2020 freies WLAN in jedem Dorf in der EU versprach.