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Facebook-Verbot als Bewährungsstrafe

27. März 2014, 14:30 Uhr | Lars Bube
In der Anonymität der sozialen Netzwerke fühlte sich ein junger Münchner besonders stark. (Bild: Robert Kneschke, fotolia.de)

Weil er andere Menschen mehrfach über Soziale Netzwerke beleidigt und erpresst hat, muss ein Münchner als Bewährungsstrafe sechs Monate lang auf Facebook, Whatsapp und Co verzichten - oder in die Zelle gehen.

Eine wahrlich außergewöhnliche Strafe hat das Münchner Amtsgericht jetzt gegen einen 21-Jährigen Bürger verhängt. Neben Schmerzensgeld, vier Wochen Jugendarrest, einer Sexualtherapie und anderen Bewährungsauflagen muss er seine Accounts in Sozialen Netzwerken wie Facebook und auch sein Whatsapp-Konto löschen und entsprechende Aktivitäten im Netz sechs Monate lang komplett unterlassen. Andernfalls droht ihm eine zweijährige Jugend-Haftstrafe. Bis es soweit kam, hatte sich der Verurteilte allerdings auch schon einige Ausfälle geleistet, die ihm unter anderem bereits mehrere Ermittlungsverfahren und eine gerichtliche Ermahnung eingebracht hatten, seine Umtriebe künftig zu unterlassen – offenbar ohne Erfolg.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hatte der junge Mann in der Vergangenheit immer wieder Mitmenschen heftigst über die Sozialen Netzwerke und Messenger beleidigt, ihre Privatsphäre verletzt und sie sogar bedroht. So soll der Mann etwa mehrere junge und teils noch minderjährige Mädchen, die er über Facebook kennengelernt hatte, übel beschimpft und unter Druck gesetzt haben, sich mit ihm zu treffen. Einige von ihnen nötigte er damit sogar, ihm Nacktbilder zu schicken. Unter anderem drohte er einer Netz-Bekanntschaft damit, ihr Vertreter der Rockergruppe Hells Angels auf den Hals zu hetzen. Doch selbst als einige der Mädchen diesem Wunsch nachkamen, gab sich der soziale Rüpel damit nicht zufrieden und stellte das kompromittierende Material stattdessen mit weiteren Beleidigungen garniert ebenfalls in die Netzwerke ein. Bei den Opfern führte dies zu schweren Verunsicherungen, mindestens eine der Betroffenen musste sich sogar in Therapie begeben.

Darüber hinaus soll der Mann auch Nazi-Symbole mit ausländerfeindlichen Parolen ins Netz gestellt haben. Vor Gericht behauptete er laut der Süddeutschen dennoch, nicht ausländerfeindlich zu sein. Als Motiv für die anderen Taten gab er an, dass die Mädchen zuvor ihn oder seine Freunde über die Sozialen Netzwerke geschäht oder beleidigt hätten. Argumentationen, denen das Gericht nicht folgen wollte. Auch eine Gutachterin attestierte dem Täter schließlich »schädliche Neigungen« sowie eine verzögerte Reife. Somit brachten ihm auch sein Geständnis sowie eine Entschuldigung bei den Opfern keine nennenswerte Milde des Gerichts mehr ein. Wobei sich zumindest für Nicht-Facebook-Dauer-Nutzer auch so die Frage stellt, wo genau die Strafe beim Social Network-Entzug liegt - nochdazu bei einem Wiederholungstäter.


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