Insgesamt rund 350.000 Löschanträge haben Google seit der Einführung des Rechts auf Vergessenwerden im Zuge des EuGH-Urteils 2014 erreicht. Fast die Hälfte der beanstandeten Links wurde tatsächlich entfernt. Wir stellen einige der interessantesten Fälle vor.
Seit der EuGH im Mai 2014 das Recht auf Vergessenwerden definiert und den europäischen Bürgern damit eine Möglichkeit an die Hand gegeben hat, Links zu rufschädigenden alten Suchergebnissen im Internet löschen zu lassen, haben insgesamt 349.351 Europäer einen entsprechenden Antrag bei Google eingereicht. Dabei wurden über 1,2 Millionen betroffene URLs überprüft, von denen anschließend rund 42 Prozent auch tatsächlich aus den Suchergebnissen entfernt wurden. Das geht aus einer aktuellen Statistik hervor, die Google jetzt im Rahmen seines neuesten Transparenzberichts veröffentlicht hat. Besonders aktiv haben demzufolge Franzosen und Deutsche die neue Möglichkeit genutzt, ungeliebte Suchergebnisse entfernen zu lassen. Aus Frankreich gingen insgesamt 73.700 Löschanträge ein, die 247.040 Links betrafen. Nur knapp dahinter folgen Nutzer aus Deutschland mit 60.412 Ersuchen zu 221.291 URLs. Auch die Erfolgsquote lag in diesen beiden Ländern besonders hoch, jeweils mehr als 48 Prozent der beanstandeten Links sind nun nicht mehr über Googles Suchmaschine zu finden. Auf dem dritten Rang liegen die Briten, die 43.234 Anträge zur Löschung von 162.747 URLs eingereicht haben. Hier wurden allerdings nur 38 Prozent der URLs von den Prüfern bei Google als berechtigte Löschwünsche anerkannt.
Neben den Länderstatistiken hat Google dabei auch die häufigsten Ziele der beanstandeten Links veröffentlicht. Demnach war den europäischen Bürgern nichts unangenehmer als Links zu Informationen und Beiträgen auf ihren Facebook-Profilen. Über 10.000 entsprechende URLs wurden aus den Suchergebnissen entfernt. Aber auch Links zu Beiträgen auf Googles eigenen Diensten Youtube (5.376), den Google Groups Foren (6.769) sowie dem Sozialen Netzwerk Google Plus (4.162) waren regelmäßig Inhalt der Beanstandungen. Die Zahl der erfolgreich monierten Links zu Nachrichten auf Twitter war hingegen im Vergleich relativ gering (3.907).
Darüber hinaus liefert Google auch einige Fallbeispiele erfolgreicher und abgelehnter Löschanträge, von denen Sie einige besonders interessante auf den folgenden Seiten einsehen können. Sie zeigen relativ deutlich, nach welchen Kriterien die Verantwortlichen bei Google über die Anträge entscheiden und wie hoch die Chancen auf Erfolg in einigen typischen Fällen sind. Gleichzeitig muss man sich dabei wundern, mit welcher Dreistigkeit oder gar Dummheit einige Betroffene hoffen, mit einem Löschantrag Berichte über ihre Peinlichkeiten und Schandtaten aus dem Netz tilgen zu können.