Fast Lane ist zugelassener Weiterbildungsträger nach SGB III AZWV

Öffentlich geförderte IT-Qualifizierungsprogramme

1. April 2010, 8:15 Uhr |

+++ Produkt-Ticker +++ Der IT-Trainingsexperte Fast Lane ist zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (Deutschland). Mit dieser Zertifizierung erfüllt das Unternehmen nach eigenem Bekunden die Anforderungen der " Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZWV). So biete Fast Lane ab sofort Weiterbildungsprogramme an, die für verschiedene öffentliche Förderprogramme zugelassen sind.

Die AZWV ist eine Verordnung der Bundesregierung gemäß dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB
III) in Bezug auf Erfüllung aller Anforderungen der §§ 84-87 SGB. Ein wichtiger Aspekt, so der
Anbieter, ist hier die Verifizierung eines internen Kontrollsystems – ein AZWV-konformes
Qualitäts-Management-System, das nachweist, dass geforderte Verfahren tatsächlich existieren und
effektiv durchgeführt werden. Externe fachkundige Stellen (akkreditierte
Zertifizierungsunternehmen) übernehmen hierfür die Konformitätsprüfung und das
Zertifizierungsverfahren.

Fast Lane habe bereits folgende Schulungen nach AZWV zertifizieren lassen:

CCNA (Cisco Certified Network Associate):

– CCNA Power Workshop

CCNA Security (Cisco Certified Network Associate Security):

– Interconnecting Cisco Network Devices Part 1

– Interconnecting Cisco Network Devices Part 2

– Implementing Cisco IOS Network Security

CCNP (Cisco Certified Network Professional):

– Implementing Cisco IP Routing

– Implementing Cisco IP Switched Networks

– Troubleshooting and Maintaining Cisco IP Networks

NCDA (Netapp Certified Data Management Administrator):

– NCDA Power Workshop

VCP (VMware Certified Professional):

– VMware Vsphere 4: Install, Configure, Manage

Diese Fast Lane-Kurse sind damit, so der Anbieter, für die verschiedenen öffentlichen
Qualifizierungsprogramme zugelassen. Hierzu zähle unter anderem die "Weiterbildung
Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU-Programm).
Dieses Programm wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes II auf qualifizierte Arbeitnehmer, deren
Berufsabschluss und berufliche Qualifizierung mindestens vier Jahre zurückliegt, erweitert. In
diesem Rahmen können auch die Kosten für die Weiterbildung qualifizierter Kurzarbeiter, abhängig
von der Unternehmensgröße, mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.

Weitere Informationen zu den AZWV-zertifizierten Weiterbildungsprogrammen finden sich unter
www.flane.de/azwv.

LANline/pf


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