Datenkrake PKW

»Recht auf spurenfreie Mobilität«

8. Juni 2016, 10:50 Uhr | Timo Scheibe

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Vor allem im Hinblick auf die voranschreitende Digitalisierung im PKW wird die Rolle der Daten immer bedeutender. »Jeder Verkehrsteilnehmer hat grundrechtlich ein Recht auf spurenfreie Mobilität«, erklärt Erik Kraatz, Rechtsanwalt bei Schulte und Partner sowie Verzeichnisanwalt bei anwalt.de. Da sich die Datenerhebung und Datenspeicherung im Auto nach dem Bundesdatenschutzgesetz richtet, ist eine Einwilligung des Betroffenen notwendig. Hier sieht Kraatz jedoch ein Problem. Schließlich betreffe eine mögliche freiwillige Einwilligung nicht nur den Halter, sondern auch den aktuellen Fahrer oder Beifahrer.

Eine pauschale Einwilligung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wirft für den Rechtsanwalt daher weitere Fragen auf: »Insbesondere rechnet ein Fahrer nicht unbedingt damit, dass er datenmäßig überwacht wird, sodass entsprechende Klauseln zumeist aufgrund ihres Überraschungscharakters nach § 305c BGB unwirksam werden.« Für die Wirtschaft bedeutet das, dass sie den Fahrer qualifiziert über den Zweck der Datenerhebung und -Speicherung informieren muss. Ist dieser nicht mehr gegeben, darf sie der Hersteller nicht mehr nutzen. »Geht es etwa um Daten, die das Fahrzeug zum Zweck der Fahrassistenz verwendet, so ist die Assistenzvorrichtung so zu programmieren, dass die Daten nach Fahrtbeendigung gelöscht werden«, unterstreicht Kraatz. BMW löscht oder überschreibt nach eigenen Angaben die Daten nach Abwicklung des Auftrages oder Beseitigung des Fehlers.

Auch wenn Dritte auf Daten aus dem Auto zugreifen wollen, müssen die Rahmenbedingungen für den Verbraucher transparent sein. Seit Ende 2013 gibt es sogenannte Telematik-Versicherungstarife für das Auto. Hier werden spezielle Parameter aus dem Fahrverhalten herangezogen, um einen Score zu ermitteln. Basierend auf diesem Wert erhält der Nutzer dann einen Rabatt auf seine Versicherung. Dazu wird in der Regel ein spezielles Modul im Auto integriert, das die notwendigen Daten wie Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsverhalten oder die Position des Fahrzeugs liefert. Anschließend werden diese Informationen an ein Rechenzentrum übermittelt. Beispielsweise bei der Admiral Direkt, die einen solchen Tarif seit November 2015 anbietet, hat man sich mit Akquinet für einen deutschen Dienstleister entschieden. »Diesen Dienstleister haben wir bewusst gewählt, weil die Server, auf denen die Daten verarbeitet werden, in Deutschland stehen«, teilte die Versicherung auf CRN-Anfrage mit. Da Akquinet über die nötigen Zertifizierungen verfügt und die Server in Deutschland stehen, halte Admiral Direkt so die deutschen Datenschutzbestimmungen ein.


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