Sollte der Versicherungsnehmer einen Unfall haben, schließt Admiral Direkt die Nutzung von ihren erhobenen Daten aus. Anders hingegen bei den Daten, die der Hersteller im Auto sammelt: Hier kann jeder Halter oder Fahrer die zum Zeitpunkt eines Unfalls gespeicherten Daten einfordern. Gleiches gilt für die Polizei. »Im Rahmen der Spurensuche ist es der Polizei grundsätzlich möglich, auf derartige Daten zuzugreifen«, bestätigt Rechtsanwalt Kraatz. Sind die Daten rechtmäßig erhoben worden, sind sie laut Kraatz auch grundsätzlich verwertbar. Neben der fehlenden Transparenz bei der Datenerhebung im Auto spielt auch die Sicherheit der Daten eine enorme Rolle. »Bordcomputer sind kaum gegen Angriffe beispielsweise über Malware geschützt«, moniert Datenschutzexperte Patric Rudtke vom IT-Dienstleister Vintin. Auch ob die Daten sicher zum Hersteller übertragen würden, sei fraglich. Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark besteht laut Rudtke daher akuter Handlungsbedarf, um den betrieblichen Datenschutz gewährleisten zu können. Der ADAC will zudem auch die Hersteller in die Pflicht nehmen. Sie sollen die IT-Sicherheit ihrer Systeme per neutralem Zertifikat nachweisen müssen.