Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion kritisiert diesen Kompromiss innerhalb der Bundesregierung nun in einem Arbeitspapier. Zwar begrüßt er den Versuch, dass der Gesetzesentwurf für Rechtssicherheit sorgen will sowie dadurch die Zahl der WLAN-Angebote im öffentlichen Raum erhöht und illegale Plattformen bekämpft werden sollen, aber »die Regelungsvorschläge des Gesetzesentwurfs sind aus Sicht des AK Urheberrechts jedoch nicht geeignet, um die verfolgten Ziele zu erreichen«, wie es in dem Arbeitspapier heißt. Stattdessen führe die Änderung unbestimmte Rechtsbegriffe ein und sorge so im Ergebnis zu weniger offener WLAN-Angebote.
Weiter kritisieren die Abgeordneten, dass die zu treffenden Maßnahmen genau dem Gegenteil eines offenen Netzwerkes entsprächen. »Letztlich sind sie auch nicht notwendig, da durch die Verbreitung offener WLAN-Hotspots keine nachteiligen Effekte auf die Strafverfolgung und auch keine Zunahme der Urheberrechtsverletzungen zu erwarten sind«, heißt es in dem Papier.
Als Beispiel führt der Arbeitskreis einen Versuch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (Mabb) an, die öffentliche Hotspots ohne aufwendiges Anmeldeverfahren anbietet. Seit dem Start des mit Kabel Deutschland durchgeführten Projekts im Jahr 2012 konnte die Mabb keinen Missbrauch des Angebots durch die Nutzer feststellen, der laut SPD »eine Einschränkung des Zugangs oder eine verschärfte Überwachung von Hotspots rechtfertigen würde.«
Auch träfen die vorgesehenen Vermutungsregelungen und Definition von »gefahrengeeigneten Diensten« zur Bekämpfung illegaler Plattformen ausschließlich seriöse Anbieter von Cloud-Speicherdiensten oder Foren, wie der Arbeitskreis feststellt. In der Folge müssten die Betreiber solcher Dienstleistungen die in § 10 TMG formulierten Kriterien zur Gefahrengeneigtheit im Einzelnen überwachen. Dies wäre nach Meinung der SPD-Abgeordneten genau das Gegenteil dessen, was durch die Änderungen eigentlich erreicht werden sollte.
Stattdessen schlägt der Arbeitskreis vor, dass § 8 TMG grundlegend überarbeitet und darin klargestellt wird, »dass WLAN-Anbieter als Accessprovider nicht für die Rechtsverlertungen ihrer Nutzer haften, auch nicht im Rahmen der Störerhaftung.« Weiter fordern die Abgeordneten, dass § 10 TMG abgeschafft wird.
Als mögliche Maßnahmen, um gegen illegale Plattformen vorzugehen, bringt das Papier verschiedene Ansätze ins Spiel. So soll es unter anderen für Host-Provider nicht möglich sein, auf Internetseiten mit Inhalten, die gegen das Urheberrecht verletzen, legal Werbeeinnahmen zu generieren.