Laut einer Anordnung der Bundesnetzagentur sollen bis zum 31. März 2016 alle öffentlichen WLAN-Hotspots mit mehr als 10.000 Nutzern mit allen erforderlichen Überwachungstechniken ausgestattet werden. Bis jetzt haben Behörden keine Möglichkeit auf die Daten der Hotspots zuzugreifen.
Bis jetzt haben staatliche Behörden keinen Zugriff auf die Daten, die Nutzer eines öffentlichen WLAN-Hotspots verursachen. Dies soll sich bis Ende März 2016 ändern. Laut einer Anordnung der Bundesnetzagentur, sollen bis zu diesem Zeitpunkt alle Hotspots mit mehr als 10.000 Nutzern über die erforderlichen Überwachungstechniken verfügen.
Damit soll sichergestellt werden, dass Ermittlungsbehörden in Zukunft Telefonate von Nutzern mithören, den genauen Standort von mobilen Endgeräten orten und E-Mails mitlesen dürfen. Für den Fall, dass sich die Hotspot-Teilnehmer ohne Zugangsdaten in das WLAN einloggen können, soll laut Forderung der Bundesnetzagentur mindestens die MAC-Adresse des Endgeräts weitergegeben werden.
Als Begründung führt die Netzagentur die steigende Zahl von Hotspot-Diensten an. Telekom und Vodafone lehnen als Betreiber die Überwachungspläne ab.