Nach langem Hin und Her legt die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung vor. Endlich soll es Rechtssicherheit für Hotspot-Betreiber geben, zumindest wenn sie einige Auflagen erfüllen. Ein freies WLAN-Netz ist damit aber dennoch nicht möglich.
Lange musste man darauf warten. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium endlich einen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung vorgelegt und einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag und der »Digitalen Agenda« der Regierung erfüllt. Für viele in der Branche war dieser Schritt doch überraschend, flammte nach den Anschlägen in Paris erneut eine Debatte über die Vorratsdatenspeicherung auf. Doch jetzt ist der »Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes« da und mit ihm die lang ersehnte Rechtssicherheit für Hotspot-Betreiber. Die WLAN-Wüste Deutschland soll sich endlich in ein Land voller öffentlich zugänglicher drahtloser Breitband-Netze verwandeln. Doch schaut man genau hin, gibt es einige Mängel in dem Entwurf zu entdecken. Die Rechtssicherheit gibt es nur gegen spezielle Auflagen. Statt eines unkomplizierten und freien WLAN-Zugangs wie man ihn aus dem Auslandsurlaub kennt, gibt es in Deutschland Regulierungswahn und Bürokratie. Besonders hoch sind die Hürden für Anbieter, die einen drahtlosen Zugang nicht im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung zur Verfügung stellen wollen.