Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Paragraf Acht auch für »Diensteanbieter, die Nutzern den Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN) zur Verfügung stellen«, gelten soll - wenn auch unter Auflagen. So müssen Betreiber in Zukunft »zumutbare Maßnahmen« ergreifen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Durch Verschlüsselung oder »vergleichbare Maßnahmen« soll verhindert werden, dass Unbefugte Zugang zum Netzwerk erhalten. Nutzer werden angehalten, sich für jedes Netzwerk anzumelden und müssen explizit einwilligen, dass sie bei der Nutzung des WLANs keine Rechtsverletzungen begehen wollen. Eine Methode, die bei WLAN-Angeboten in Hotels oder Flughäfen bereits angewandt wird. Dies kann auch durchaus Sinn machen, wenn man in seinem Gewerbe den Kunden exklusiv zusätzliche Dienstleistungen über das WLAN anbieten will.
Auf Dauer dürfte dieser Regulierungswahn aber den Nutzern auf die Nerven gehen. Schließlich muss man sich bei der Anmeldung im WLAN im Fitnessstudio, Buchhandlung oder Café immer von neuen durch Anmelde-Portale und Nutzungsbedingungen klicken. Einfach ist anders. Immerhin haben gewerbliche Anbieter nun Rechtssicherheit, wenn sie die Anforderungen erfüllen. Das Risiko und für viele auch das Haupthindernis ein WLAN-Netz anzubieten ist nun geringer. Ob sie jetzt auch Geld in die Hand nehmen und den drahtlosen Breitbandausbau in Deutschland vorantreiben, wie es die Regierung erhofft, bleibt abzuwarten. Unter dem Strich steht jedoch fest: Ohne Anmelden geht es nicht. Ein einfacher und freier WLAN-Zugang, wie ihn beispielsweise die Freifunk-Initiative fordert und den es auch im Ausland problemlos gibt, will die Bundesregierung nicht. Dies zeigt auch der Absatz im Entwurf, der auf private Hotspot-Betreiber zielt und eine zusätzliche Hürde enthält.
Diese müssen neben der Sicherung des Anschlusses auch »den Namen des Nutzers« kennen. Das ist zwar im Heimnetzwerk, das Familie und Freunde nutzen kein Problem, widerspricht aber der Idee einer anonymen Nutzung eines offenen, barrierefreien WLANs. Dies scheint die Bundesregierung auch nicht zu wollen.
Nach jahrelangem Hickhack über die Störerhaftung schafft es die Bundesregierung zwar einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der gewerblichen und öffentlichen Betreibern von WLAN-Netzen eine gewisse Rechtssicherheit verspricht. Auf der anderen Seite aber durch seinen Regulierungszwang und seine Bürokratie das Anbieten von einem wirklich freien und öffentlichen WLAN – besonders durch private Anbieter - weiterhin nicht ohne Risiko ermöglicht. Es sieht so aus, als müssten sich die deutschen Bürger damit abfinden.