Gegenwind für Abmahnprofis
Zunehmend gehen deutschen Gerichten dazu über, Abmahnungen von besonders klagefreudigen Unternehmen kritisch zu betrachten – so auch im Fall der e-tail GmbH. Zudem könnte eine Tendenz zur Herabsetzung des Streitwerts das Geschäft mit Abmahnungen unlukrativ machen.

- Gegenwind für Abmahnprofis
- Viel Aufmerksamkeit für e-tail GmbH
Auf den ersten Blick handelt es sich um einen Fall wie viele: Ein nebenbei als Ebay-Verkäufer tätiger Schmuckhändler hatte in seinen Produktbeschreibungen eine unzutreffende Widerrufsbelehrung verwendet. Bestraft wurde der Fehler prompt mit einer Abmahnung, deren Streitwert vom Antragsteller auf 15.000 Euro angesetzt wurde. Anders als so oft war dieses Mal das mit der Sache beschäftigte Landgericht Düsseldorf allerdings nicht dazu bereit, dem Abmahner ohne weiteres zu folgen: Der Streitwert wurde zunächst auf 10.000 Euro reduziert und in der Berufungsverhandlung sogar »auf bis zu 900 Euro« herabgesetzt (OLG Düsseldorf vom 5. Juli2007, AZ I-20 W 15/07).
Was auf den Blick nach einer juristischen Formalie aussieht, hat in der Praxis handfeste Folgen: Während für den Abgemahnten bei einem Streitwert von 15.000 Euro Rechtsanwaltskosten in Höhe von mehr als 750 Euro fällig werden, schrumpft der Gebührenanspruch des Abmahnanwalts bei der Herabsetzung des Streitwerts auf rund 100 Euro zusammen. Sollte sich die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf durchsetzen, würden Abmahnungen für Anwälte deutlich unlukrativer werden. Die Folge: Abmahnungen würden sich auf gravierende Wettbewerbsverstöße beschränken, das Geschäft mit Massenabmahnungen dagegen zum Erliegen kommen.