Strafbefehl gegen Franjo Pooth
Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Strafbefehl gegen den früheren »Maxfield«-Chef Franjo Pooth erlassen. Pooth erhält eine Freiheitsstrafe auf Bewährung - an die Gläubiger muss er nur 100.000 Euro zahlen.

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- Das Pooth-Urteil im Einzelnen
Richterspruch zur Maxfield-Pleite
Franjo Pooth kommt aus der spektakulären »Maxfield«-Firmenpleite mit einem blauen Auge davon. Da der Verteidiger unmittelbar nach Erlass des Strafbefehls auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtete, wurde der Strafbefehl gegen Pooth rechtskräftig.
Die Folge: Durch den Strafbefehl ist Franjo Pooth zwar wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung, Untreue, Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Vorteilsgewährung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung festgesetzt worden. Eine Hauptverhandlung findet nun jedoch nicht mehr statt. Pooth muss zwar innerhalb von sechs Monaten eine Zahlung an den Insolvenzverwalter zur Befriedigung der Gläubiger der Firma Maxfield GmbH in Höhe von 100.000 EUR leisten und darf sich während der Bewährungszeit von drei Jahren nichts zu schulden kommen lassen. Ansonsten kommt der Gatte von TV-Star Verona Pooth aber ungeschoren davon. Die Forderungen der insgesamt 461 Maxfield-Gläubiger summierten sich laut Insolvenzverwalter Michael Bremen auf knapp 27 Millionen Euro.