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Das Pooth-Urteil im Einzelnen

Autor:Redaktion connect-professional • 2.3.2009 • ca. 0:40 Min

Inhalt
  1. Strafbefehl gegen Franjo Pooth
  2. Das Pooth-Urteil im Einzelnen

Das Düsseldorfer Gericht sieht es als erwiesen an, dass Franjo Pooth als Inhaber der Elektronikfirma Maxfield einem Sparkassen-Vorstand eine Heimkinoanlage im Wert von über 8.800 Euro schenkte, um schneller an zusätzliche Kredite für sein in Schieflage geratenes Unternehmen zu kommen. Die Richter werteten dies als Vorteilsgewährung.

Verurteilt wurde Pooth außerdem wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung. Die Firma des 39-Jährigen war dem Gericht zufolge bereits Ende September 2007 insolvenzreif. Der Unternehmer hätte innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen müssen, meldete die Pleite jedoch erst im Januar 2008.

Ebenfalls verantworten muss sich Pooth wegen der Bestechung eines britischen Handelsvertreters. Der Einkäufer erhielt laut Urteil 20.000 Euro von Franjo Pooth, damit dieser ihn gegenüber Mitbewerbern bevorzugte.

Als Untreue werteten die Richter zudem, dass Pooth vom Maxfield-Firmenkonto knapp 16.000 Euro abhob, um damit seine Londoner Privatwohnung zu renovieren. Seinen Mitgesellschaftern verheimlichte er dies und verbuchte das verwendete Geld als einen angeblichen Forderungsverlust.

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