Rechtlich umstritten

Abmahnwelle wegen Video-Streaming

9. Dezember 2013, 10:01 Uhr | Lars Bube
Diese Abmahnungen werden zur Zeit massenweise verschickt. (Bild: crn.de)

Eine neue Abmahnwelle trifft derzeit erstmals zehntausende Internetnutzer, die sich Filme per Stream angeschaut haben sollen. Dabei könnte ein Virus eingesetzt worden sein, um an die IP-Adressen der Nutzer zu kommen.

Derzeit läuft in Deutschland eine neue Abmahnwelle, die gleich in zweierlei Hinsicht rekordverdächtig ist. Zum einen mahnt die Regensburger Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) dabei im Auftrag der Schweizer »The Archive AG« erstmals Surfer ab, die sich Filme per Stream angeschaut haben, statt wie bisher üblich Filesharer, die selbst Dateien zum Tausch anbieten. Gleichzeitig ist es mit schätzungsweise über 10.000 Abmahnungen eine der größten Abmahnaktionen, die es hierzulande je gegeben hat. Konkret wird den Abgemahnten vorgeworfen, sich Schmuddelfilme auf dem Portal Redtube angesehen zu haben. Dafür sollen sie nun pro Film 250 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Einige der Empfänger haben gleich mehrere Abmahnungen auf einmal erhalten und sollen somit 1.000 Euro und mehr überweisen.

IT-Rechtsanwalt Chrisitan Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuge Solmecke (WBS) hält die Abmahnungen jedoch für rechtlich nicht haltbar. »Da die Filme nicht offensichtlich rechtswidrig auf Redtube verbreitet worden sind, gehe ich davon aus, dass hier eine legale Privatkopie auf Seiten der Nutzer gegeben ist«, erklärt der Anwalt. Er rät den über 600 Betroffenen, die sich bereits bei ihm gemeldet haben, sowie allen anderen in diesem Zusammenhang Abgemahnten, den Forderungen aus dem Schreiben deshalb nicht nachzukommen. »Derzeit ist zur Abgabe der Unterlassungserklärung allerdings nicht zu raten. Es besteht jederzeit die Gefahr, dass der Nutzer im Internet den gleichen Film noch einmal anklickt und dann eine Vertragsstrafe zahlen müsste. Rechtlich ist der Nutzer aus unserer Sicht dazu auch nicht verpflichtet«, so Solmecke. Zudem seien einige Formalia wie der Streitwert und die Formulierung der Unterlassungserklärung nicht korrekt, wie Solmecke weiter ausführt. Da sich die aktuellen Abmahnungen auf angebliche Vergehen aus dem August 2013 beziehen, erwartet Solmecke jedoch, dass in den nächsten Wochen weitere Abmahnungen folgen werden.

Auf dieser eigens zu dem Fall eingerichteten Internetseite gibt Solmeckes Kanzlei weitere Tipps für die Betroffenen.


  1. Abmahnwelle wegen Video-Streaming
  2. IP-Adressen per Virus ergattert?

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+