Ein weiteres pikantes Detail an der Abmahnwelle ist zudem, dass bislang nicht klar ist, wie die Abmahnenden Parteien überhaupt an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind. Ersten Ermittlungen weiterer Anwälte zufolge ist die wahrscheinlichste Erklärung ein Virus, mit dem die Rechner der nun abgemahnten Internetnutzer infiziert wurden. Den Abgemahnten wird deshalb dringend empfohlen, ihren Rechner von einem Antivirusprogramm überprüfen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist es auch etwas verwunderlich, dass das Landgericht Köln den Abmahnern auf dieser Grundlage zugestanden hat, die Anschlussinhaber bei den Providern erfragen zu dürfen. Offenbar sind bislang hauptsächlich Nutzer der Telekom von den Abmahnungen betroffen.
--- forum[x] ---Die abmahnende Kanzlei U+C ist keine Unbekannte. In der Vergangenheit hatte sie unter anderem bereits durch die Versteigerung von Filesharing-Forderungen im Wert von 90 Mio. Euro für Aufsehen gesorgt. Darüber hinaus hatte sie vor knapp zwei Jahren einigen abgemahnten Porno-Filesharern gedroht, ihre Daten im Internet zu veröffentlichen, sollten sie die Bezahlung der Abmahnung verweigern. Dieses Vorgehen hatte ihr das Landgericht Essen seinerzeit allerdings verboten.