Das Stuttgarter Unternehmen Airdata hat in seinem jahrelangen Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur um Frequenzen im 2,6-GHz-Band zwei Etappensiege errungen.
Dabei geht es im Kern um die Verlängerung der von Airdata erworbenen Frequenznutzungsrechte im 2,6-GHz-Bereich über den 31. 12. 2007 hinaus. Dies lehnt die Bundesnetzagentur (BNetzA) ab und hat damit diesen Rechtsstreit heraufbeschworen. So hatte am 15. 06. 2007 das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag von Airdata die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Laufzeit der Airdata-Frequenzen im 2,6-GHz-Band zu verlängern. Die dann im Berufungsverfahren von der BNetzA erwirkten ablehnenden Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sind jetzt vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Entscheidung vom 24. 09. 2009 aufgehoben worden. Das Verfahren wurde an das OVG zurückverwiesen.
Ebenfalls ohne Erfolg hat die Bundesnetzagentur die Position vertreten, Airdata sei nicht befugt, die Rechtmäßigkeit der angeordneten Neuvergabe ihrer Frequenzen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die BNetzA hatte die Vergabe des gesamten 2,6-GHz-Bandes angeordnet, unmittelbar nachdem sie durch das Urteil vom 15. 06. 2007 zur Verlängerung der Airdata-Frequenzen verpflichtet wurde. In einem weiteren Urteil hat nun das das BVerwG am 1. 09.2009 den Anspruch von Unternehmen auf Rechtsschutz gegen einzelne Vergabeentscheidungen der BNetzA bestätigt, und der Revision der Airdata stattgegeben. Dies führe, so Airdata, jetzt zu der gerichtlichen Überprüfung der Frage, ob die Anordnung der Neuvergabe der Airdata-Frequenzen überhaupt rechtmäßig ist.